Beatpatrol und der grüne Daumen

Beatpatrol und der grüne Daumen
Das Beatpatrol in St. Pölten will ein "grünes" Vorzeige-Festival in Mitteleuropa sein.

In Miami beim weltgrößten Electronic-Festival gab es drei absolute Headliner und zwei davon treten auch bei uns in St. Pölten auf", schwärmt VAZ-Manager Rene Voak, eben erst aus den USA zurück. Überflieger Avicii, für den in Miami sogar Madonna die Ansage machte und Armin van Buuren, jahrelang als der beste DJ gehandelt. "Die spielen in der Superleague mit." Dazu heizen 118 weitere Szene-Idole von Steve Aoiki bis Calvin Harris auf sieben Bühnen unter dem Motto "the beat goes on" ein.

St. Pöltens hausgemachtes "Beatpatrol"-Festival, die kleine Schwester des mächtigen "Frequency", geht in den Countdown. Von 20. bis 22. Juli werden im Veranstaltungszentrum 31.000 Fans erwartet. 3000 davon campieren am westlichen Traisen-Ufer, 500 schlagen am Caravan-Parkplatz in Wohnmobilen oder Wohnwägen Quartier auf. Die Stadthotels sind ausgebucht, viele Electronic-Fans schätzen nämlich Dusche und Frühstücksbuffett.

Social Ranking

Im Social Media Ranking Österreichs rangiert Beatpatrol aktuell auf Platz 52, vor Ärzte ohne Grenzen und Saturn. Ganz an die Spitze will man, was Umweltbewusstsein betrifft. "Unser Ziel ist, das grünste Festival Mitteleuropas zu werden", verkündet Voak. "Ein müllfreies Festival ist zwar eine Illusion, aber es ist schon sehr viel möglich".

Bei der Energieversorgung etwa mit 100 Prozent Ökostrom, beim Festival-Fuhrpark mit Fahrrädern und E-Rollern, beim Ersatz von Papierflyern und Booklets durch Handy-Apps sowie beim Recycling mit Dosenumtausch (zehn leere gegen eine volle). Außerdem sind 50 Freiwillige als "Greenpatrol" unterwegs und der sauberste Camper gewinnt ein Ticket für 2013.

KURIER-Leser können heute, Montag, von 11 bis 11.30 Uhr, unter 01/522 39 03, 3x2 Tickets für Freitag und 3x2 Tickets für Samstag gewinnen.

Die Gewinner werden telefonisch verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse ist nicht möglich. Gilt nur für Verbraucher im Sinne des KSchG.

 

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