Wirtschaft

Commerzialbank: Republik soll 303 Millionen Euro Schadenersatz zahlen

Vor wenigen Tagen ist der Finanzprokuratur, der Anwaltskanzlei der Republik, ein brisantes Schreiben ins Haus geflattert. In diesem sogenannten Aufforderungsschreiben verlangen die Masseverwalter der Commerzialbank Mattersburg, Michael Lentsch und Gerwald Holper, von der Republik 303 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen nach dem Amtshaftungsgesetz. Das bestätigt Michael Lentsch im Gespräch mit dem KURIER.

Begründet wird der rechtliche Schachzug damit, dass die Aufsichtsbehörden, die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB), bei der Prüfung der Commerzialbank trotz Hinweisen auf Malversationen versagt hätten. Die Finanzprokuratur hat nun drei Monate Zeit, zu klären, ob der Bund bezahlt. Wenn nicht, geht die Causa vor Gericht.

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Bereits in ihrem Bericht haben die Masseverwalter die Amtshaftungsansprüche dargelegt. So sollen „die Bücher und Jahresabschlüsse der Bank über Jahrzehnte von Martin Pucher und Franziska Klikovits verfälscht worden sein, ohne dass das von den für die Aufsicht der Bank zuständigen Stellen aufgedeckt worden wäre“.

„Es ist davon auszugehen, dass auch dieses Versagen des nationalen Banken-Aufsichtssystems die exorbitante Schädigung der Gläubiger, aber auch der Bank selbst in Höhe von hunderten Millionen Euro mitverursacht hat“, heißt es in dem Bericht. „Erschwerend kommt hinzu, dass es tatsachengetreue Hinweisgeber-Meldungen an die Behörden etwa im Jahr 2015 gab und daran anknüpfende Ermittlungen der FMA, OeNB und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ergebnislos verliefen bzw. eingestellt wurden – trotz der auf gröbste Weise verfälschten Bücher und Jahresabschlüsse der Bank .“

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10 Jahre zurück

Nach dem Amtshaftungsgesetz kann die Republik nur für die vergangenen zehn Jahre haftbar gemacht werden. „Der in den vergangenen zehn Jahren angelaufene Schaden bei der Commerzialbank beläuft sich auf 303 Millionen Euro“, so die Masseverwalter. Der Betrag setzt sich aus „betrieblichen Verlusten und anderweitigen Abflüssen“ zusammen.

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