Ermittlungen: Pilnacek suspendiert, Brandstetter bleibt im Amt
Nach den Vorwürfen über eine vorab verratene Razzia ist Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek am Donnerstag suspendiert worden. Ebenfalls in Verdacht geraten ist der Verfassungsrichter (und Ex-Justizminister) Wolfgang Brandstetter. Er bleibt allerdings weiter Verfassungsrichter.
In einem Statement erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Christoph Grabenwarter: „Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter hat erklärt, dass er seine Aufgaben als Verfassungsrichter weiter wahrnehmen wird. Sein Status als Beschuldigter in einem laufenden, offenen Verfahren sei nicht als Verhalten zu interpretieren, das der Achtung und dem Vertrauen, das sein Amt erfordert, widersprechen würde. Dies sind die Kriterien, die im Verfassungsgerichtshofgesetz für das amtsangemessene Verhalten eines Mitglieds des VfGH festgelegt sind.“
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist eine völlig eigenständige Institution, er entscheidet selbst, ob ein Verfahren zur Amtsenthebung gegen ein Mitglied eingeleitet wird, der Präsident könnte so ein Verfahren beantragen.
Zur Einleitung des Verfahrens braucht es eine einfache Mehrheit der Richterschaft, im Verfahren selbst muss dann der „Beschuldigte“ angehört werden. Auch die Generalprokuratur hat ein Anhörungsrecht.
Mit einer Zweidrittelmehrheit könnte ein Verfassungsrichter dann abberufen werden. Vorgekommen ist das noch nie, Verfahren gab es allerdings schon.
Tojners Anwalt weist Verdacht zurück
Die WKStA wurde am Donnerstag auch bei Pilnacek vorstellig und schnappte sich zumindest eines seiner Handys, sondern die Staatsanwaltschaft Wien. Pilnacek wollte trotz Anfrage seit Donnerstag vorerst keine Stellungnahme abgeben.
Dass Tojner vor der Hausdurchsuchung am 25. Juni 2019 im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen der Übernahme burgenländischer Wohnbaugenossenschaften gewarnt worden war, ist bereits länger bekannt. Denn der Investor teilte der Korruptionsstaatsanwaltschaft am Tag vorher schriftlich mit, dass eine Razzia nicht nötig sei, weil man die nötigen Informationen auch so übermitteln würde. Brandstetters Anwalt Georg Krakow dementiert allerdings, dass Tojner die diesbezügliche Information vom früheren Justizminister erhalten habe.
Auch Tojners Anwalt Karl Liebenwein wies diesen Verdacht am Freitag zurück und erklärte, Tojner habe von der bevorstehenden Hausdurchsuchung durch Journalisten erfahren. Schon zehn Tage vorher habe es Medienanfragen dazu gegeben. Und seine Informationen über die Ermittlungen zur Causa Heumarkt bzw. die Spenden an einen Verein des früheren Grünen-Politikers Christoph Chorherr im Jahr 2017 habe Tojner aus der "sehr detaillierten Medienberichterstattung" darüber bezogen.