Politik/Inland

Das sind die Eckpunkte der türkis-grünen Steuerreform

Die türkis-grüne Regierung hat sich auf ihr großes Prestigeprojekt einer ökosozialen Steuerreform geeinigt. Ab 2022 müssen die Österreicher für das Autofahren und Heizen eine CO2-Steuer bezahlen. Der Einstiegspreis beträgt 30 Euro pro Tonne und steigt dann ziemlich rasch Jahr für Jahr. Auf der anderen Seite wird es Entlastungsmaßnahmen geben. Je nach Region werden die Einnahmen aus der CO2-Steuer als Klimabonus zurück zur Bevölkerung fließen.

In Summe sollen die Entlastungen bis 2025 18 Milliarden Euro betragen, rechnete die Regierung am Sonntag vor. Die geplante Senkung der Lohnsteuer erfolgt stufenweise: Die 2. Einkommensstufe wird von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022 gesenkt, die 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023. Für kleine Einkommen werden die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt. Der Familienbonus wird von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 angehoben.

Der CO2-Preis fließt als regionaler Klimabonus an die Bevölkerung zurück. Es wird vier Stufen geben: 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent auf den "Regionalen Klimabonus".

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Die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform

Während der Anschub für eine Steuerreform inklusive CO2-Bepreisung durch die Koalition mit den Grünen erfolgt ist, wurde der Titel "Ökosozial" vom ehemaligen ÖVP-Chef und Vizekanzler Josef Riegler entlehnt, der den Begriff 1986 programmatisch für die Volkspartei eingeführt hat. 

Drei Ziele gibt Türkis-Grün in dieser Reihenfolge an: Die "arbeitenden Menschen" sollen entlastet werden. Es sollen "Anreize für umweltfreundliches Verhalten gesetzt" und "der Standort Österreich nachhaltig gestärkt" werden. Die Regierung spricht vom "größten Entlastungspaket der Geschichte".

Maßnahmen zur Stärkung und Entlastung des Mittelstandes:

  • Senkung der 2. Einkommensstufe von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022, das soll Steuerpflichtigen bis zu 650 Euro Entlastung pro Jahr bringen
  • Die Senkung der 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023, hier ist eine maximale Entlastung von bis zu 580 Euro im Jahr möglich.
  • Eine Reduktion der KV-Beiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022, beginnend mit 1,7 Prozent. Davon sollen insbesondere einkommensschwachen Personen und Familien profitieren.
  • Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022. Hinzu komme die Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 450 Euro.
  • Mitarbeiter-Beteiligungsmodell, bis zu 3.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Faktor Arbeit soll bis 2025 um rund 4,55 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden. Jeder Vollzeitbeschäftigte um mindestens 300 Euro pro Jahr im Börsel haben. Von der Krankenversicherungsbeitragssenkung sollen 2,3 Millionen Arbeitnehmer und 1,6 Millionen Pensionisten profitieren.

Klimaschutz im Steuersystem
 

  • Die CO2-Bepreisung beträgt 30 Euro pro Tonne ab 2022. Damit schlägt man denselben Pfad wie Deutschland ein: 2023: 35; 2024: 45; 2025: 55 pro Tonne (mit Energiepreisindex)
  • Eine regionale Bepreisung von Lebensmitteln
  • Maßnahmen für den sozialen Einstieg in den Umstieg: Einführung eines „Regionalen Klimabonus“. Wer gut an den öffentlichen Verkehr angebunden ist, könne einfacher auf klimafreundliche Mobilität umsteigen als der berühmte Pendler im Waldviertel oder die alleinerziehende Mutter am Land. Konkret wird es einen „Regionalen Klimabonus“, gestaffelt in vier Stufen, geben. Nämlich 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent auf den “Regionalen Klimabonus“.

"Sauber-Heizen Offensive" mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro. Sie besteht aus:

  • Ausstieg aus Öl und Gas: 180 Mio. Euro
  • Steuerliche Anreize für Heizkesseltausch und Sanierung: 180 Mio. Euro
  • Heizkesseltausch für Einkommensschwache: 80 Mio. Euro
  • Förderpaket thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau: 60 Mio. Euro

Maßnahmen für den Standort Österreich:

  • Unternehmen sollen mittels der KÖSt Senkung von 25 auf 23% bis 2024 (1% 2023, 1% 2024) um bis zu 700 Mio. Euro entlastet werden
  • Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente (insgesamt €350 Mio. und absoluter Deckel pro Unternehmen; Orientierung an Investitionsprämie)
  • Carbon leakage: Entlastung für besonders CO2-intensive Unternehmen nach deutschem Vorbild
  • Härtefallregelung: Entlastung für besonders belastete Betriebe
  • Befreiung Eigenstromsteuer 50 Mio. Euro
  • Anhebung Gewinnfreibetrag von 13% auf 15%
  • Erhöhung Geringwertige Wirtschaftsgüter 800 auf 1.000 Euro
  • Agrardiesel (pauschaliert)
  • Förderung energieautarke Bauernhöfe (€ 25 Mio.)