Ibiza-Video: U-Haft über drei Hintermänner verhängt
In der Staatsaffäre rund um das Ibiza-Video, Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Zampano Johann Gudenus hat das Straflandesgericht Wien am Freitagnachmittag die von der Staatsanwaltschaft beantragte U-Haft über drei Beschuldigte verhängt: über den 38-jährigen Bosnier S. und den 52-jährigen Serben K. sowie über eine 33-jährige Frau R. Bei Letzterer soll es sich aber nicht - wie kolportiert - um die frühere Lebensgefährtin und Sekretärin des 39-jährigen Detektivs H. handeln, der eine Hauptrolle bei der Erstellung des Videos spielte. Indes soll dieser Dame ein Drogendelikt vorgeworfen werden, mit dem Ibiza-Video soll sie nichts zu tun haben.
„Über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien wurde heute durch die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien über die am 19. November 2019 festgenommenen Beschuldigten im Sinne des Antrages der Staatsanwaltschaft Wien die Untersuchungshaft verhängt. Die (unbekämpft gebliebenen) Beschlüsse sind bis zum 6.Dezember .2019 wirksam", heißt es in einer Aussendung des Straflandesgerichts Wien. "Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, Angaben zum konkreten Vorwurf, den Äußerungen der Beschuldigten und weiteren Ermittlungsschritten sind derzeit nicht möglich."
Laut Gericht wird die U-Haft unter anderem. mit Tatbegehungs- Verdunkelungsgefahr begründet.
Laut der elf Seiten starken Festnahmeanordnung soll der mehrfach vorbestrafte K. auch nach der Veröffentlichung versucht haben, aus dem Video Profit zu schlagen. Er habe dem Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache damit gedroht, unveröffentlichte Passagen an die Öffentlichkeit zu bringen. K soll das Video Strache aber angeboten haben, aber keine Summe dabei genannte haben.
400.000 Euro für Video
Indes soll Detektiv H. zumindest 400.000 Euro für das Video verlangt haben. Strache dementierte das am vergangenen Mittwoch gegenüber dem KURIER: Er habe kein derartiges „Angebot“ erhalten.
Der Verdächtige S. wiederum soll bei den Vorbereitungsarbeiten mitgeholfen haben. Zudem soll er gegen Geld einen Medienmann mit Informationen versorgt haben, die sich dann als falsch herausgestellt haben sollen. Allerdings: Der Medienmann fühlt sich nicht geschädigt. Und S. beteuert: „Ich arbeite seit Februar nicht mehr mit den anderen zusammen.“