VGT mobilisiert Tausende Unterstützer gegen Gatterjagd
Von Roland Pittner
Die burgenländische SPÖ schaffte die Gatterjagd 2017 mit dem neuen Jagdgesetz ab. Nach einer Übergangsfrist hätten die Zäune der zehn umfriedeten Eigenjagden im Land spätestens 2023 abgebaut werden müssen. Im Herbst 2020 setzte ebenfalls die SPÖ eine Novelle des Jagdgesetzes auf, darin wurde der Fortbestand der Jagdgatter gesichert.
Es gab zwar neue Auflagen für die Betreiber und nach heftiger Kritik von Tierschützern wurden die Bewegungsjagden in den Gattern auch abgeschafft. Doch die Zäune bleiben geschlossen und nach Freigabe der Behörde könne weiterhin auf bewegtes Wild bei Treibjagden geschossen werden. Im Landtag wurde die Gesetzesnovelle beschlossen.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) forderte eine Volksabstimmung gegen die Gesetzesnovelle und brachte auch die nötigen 1.500 Unterstützer ein. Die Jagdgesetznovelle wurde dadurch blockiert. Jetzt hat der VGT insgesamt acht Wochen Zeit 12.000 Unterstützer für die Volksabstimmung zu finden. „Allein am Donnerstag erreichten uns mehr als 4.000 Unterschriften per Post“, heißt es vom VGT. Derzeit wurden bereits mehr als 8.000 Unterschriften beim Land abgegeben. Das Ziel, fünf Prozent der Wahlberechtigten zum Unterschreiben zu bringen, sei in greifbarer Nähe und muss bis 4. Feber abgeschlossen sein.
Es wäre die erste Volksabstimmung in Österreich auf Landesebene, die „von unten“ erzwungen worden ist. „Landeshauptmann Doskozil irrt sich, wenn er meint, er könne einfach so die Gatterjagd wieder einführen, nachdem sie im März 2017 verboten worden ist. Die Burgenländer wollen darüber in einer Volksabstimmung entscheiden“, meint VGT-Obmann Martin Balluch.
Der zuständige SP-Landesrat Leonhard Schneemann sieht in der Gesetzesnovelle einen guten Kompromiss: „Die Grundintention des Anliegens des VGT in Bezug auf die Gatterjagd, nämlich Tierleid zu vermeiden, haben wir mit dem Verbot von Bewegungsjagden in den Gattern in der beschlossenen Novelle des Jagdgesetzes bereits klar verankert.“
Werden die 12.000 Unterstützungen bis 4. Feber erreicht, werde es laut Land zur ersten Volksabstimmung auf Landesebene kommen. Die Landeswahlbehörde müsste die Abstimmung abwickeln. Auf den Stimmzetteln wird über den Gesetzesentwurf, in diesem Fall die Novelle zum Jagdgesetz, abgestimmt, ob dieser Gesetzeskraft erlangen soll. Stimmt die Mehrheit mit „Nein“ wird die Novelle des Jagdgesetzes komplett gekippt und kann nicht in Kraft treten. Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist bindend.