Prozess Grasser gegen Deloitte startet

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser klagt Deloitte wegen Steuer-Desasters.
Wirtschaftsprüfer hat die Abweisung von Grassers Klage beantragt. Ex-Minister kontert mit Vorwürfen.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht in einem Monat vor Gericht – aber als Kläger. Denn: Am 21. November startet im Handelsgericht Wien der Prozess gegen die Wirtschaftsprüfungsfirma Deloitte und Deloitte-Partner Peter Haunold, den Grasser und seine Firma Valuecreation angestrengt haben. Sie fordern 366.684 Euro Honorar von Deloitte zurück.

Grasser wirft den Wirtschaftsprüfern vor, ihn falsch beraten zu haben. Er argumentiert, dass er eine steuerrechtlich richtig gestaltete und steuerschonende Firmenkonstruktion wollte, in die jene Beraterhonorare, Dividenden und Provisionen fließen sollten, die er aus dem Meinl-Imperium bezog.

Die im Jahr 2007 gebastelte Stiftungskonstruktion sollte zur Grassers Altersversorgung dienen, ihn vor potenziellem unternehmerischen Risiko abschirmen und die Einnahmen vor der Öffentlichkeit verbergen.

Doch Grassers schleierhaftes Firmennetzwerk um die Liechtensteinische Waterland Stiftung, die zypriotische MAN-Angelus Holdings Ltd., die Silverwater Invest & Trade Inc. ( British Virgin Islands) und die Wiener Valuecreation GmbH wurde von den Finanzbehörden letztendlich in der Luft zerrissen.

In der Folge wurde gegen Grasser und Haunold ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingeleitet. Grasser wirft Deloitte vor, ihn in diese Bredouille gebracht zu haben. Dem Ex-Minister droht eine Steuerstrafe von bis zu 15 Millionen Euro. Deloitte und Haunold bestreiten alle Vorwürfe.

„Wenn die Firmenkonstruktion steuerrechtlich nicht korrekt ist und von der Finanz nicht anerkannt wird, dann tragen Deloitte und Haunold dafür die Verantwortung“, sagt Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer zum KURIER.

Konter von Deloitte

Indes bestreitet Haunold in seiner 35 Seiten starken Klagebeantwortung, „dass es sich bei der von der Finanzbehörde beanstandeten Firmenstruktur um jene handelt, die von Deloitte und ihm empfohlen worden ist“.

Grasser habe diese Firmenstruktur ohne Zutun von Deloitte abgeändert, was zum Steuer-Dilemma geführt habe. So will er Grasser schon 2007 empfohlen haben, das Firmenkonglomerat der Behörde offenzulegen. Dieser habe abgelehnt. Haunold behauptet auch, dass Grasser erst Anfang April 2009 an ihn herantreten sei, um die Offenlegung bei der Finanz durchzuführen.

Deloitte und Haunold haben die Abweisung der Klage Grassers beantragt.

Vor wenigen Tagen hat Grassers Anwalt Böhmdorfer bei Gericht die Bestellung eines Gutachters eingefordert und Deloitte in Sachen Grasser vom Berufsgeheimnis entbunden. Zugleich hat er beantragt, dass Deloitte alle Handakten, sprich schriftlichen Aufzeichnungen, zum Klienten Grasser offenlegt.

„Der Kern des Problems liegt darin, dass auch die von Deloitte vorgeschlagene Firmenkonstruktion von der Abgabenbehörde beanstandet wird“, sagt Böhmdorfer. Er listet in einem 60 Seiten starken Schriftsatz auf, welche Firmengründungen von Deloitte für Grasser veranlasst wurden, welche Verträge entworfen wurden, und welche Abänderungen der Konstruktion mit Wissen von Deloitte erfolgten. „Die Behauptung, Haunold hätte Grasser von Anfang an zur Offenlegung bei der Finanz geraten, ist unrichtig“, kontert Böhmdorfer. „Kein vernünftiger Mensch würde gegen den Rat eines Steuerberaters eine so riskante Entscheidung treffen.“

Kommentare