Neuer Anlauf für Sammelklage-Gesetz

ABD0040_20150122 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Ein leerer Gerichtssaal am Wiener Straflandesgericht am Donnerstag, 22. Jänner 2015. Richter und Staatsanwälte protestieren gegen die Neuregelung zu den Beamtengehältern. Österreichweit wird ein Großteil der Gerichtsverhandlungen entfallen. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Das Justizministerium will bis Jahresende einen Entwurf vorlegen, die SPÖ ist dafür.

Ob VW-Abgasskandal oder diverse Anlegerprozesse: Wenn eine große Gruppe von Geschädigten in der selben Causa zu ihrem Recht kommen möchte, dann ist dies in Österreich ungleich schwieriger als in anderen Ländern. Denn die heimische Judikatur kennt die Möglichkeit der klassischen Sammelklage nicht. Diese ist nur über Umwege möglich. Nun wird ein neuer Anlauf unternommen, um ein entsprechendes Gesetz zu beschließen. Eine Arbeitsgruppe sei eingesetzt worden, heißt es auf KURIER-Anfrage aus dem Justizministerium. Ziel sei es, bis Jahresende einen Entwurf zu erarbeiten. Vorbild sollen andere EU-Staaten wie die Niederlande sein.

Rechtsstreit über Zulässigkeit

Die Art Sammelklage, wie sie in Österreich praktiziert wird, geht auf einen Rechtsstreit vor 17 Jahren gegen einen Reiseveranstalter zurück. Die Fälle waren sehr ähnlich gelagert. Genau dies sei die Krux bei der jetzigen Regelung, erzählen Juristen. Es gebe jedes Mal zunächst einen Rechtsstreit darüber, ob die einzelnen Fälle so ähnlich seien, dass eine Sammelklage zulässig sei. So dauerte der Streit in der Causa des Finanzberaters AWD fünf Jahre. "Nachdem dies geklärt war, gab es nach drei Tagen einen Vergleich", sagt Anwalt Alexander Klauser von der Kanzlei BKP. Gebe es keine Sammelklage, oft unterstützt von Prozessfinanzierern, wäre es ein praktisch nicht handhabbares und finanzierbares Mühsal mit Tausenden Einzelklagen. "Da nützt auch das beste Verbraucherrecht nichts."

Zivilrecht ungenügend

Laut Georg Kathrein vom Justizministerium hat Österreich ein sehr gutes Zivilprozessrecht, das aber nicht auf Massenverfahren zugeschnitten sei. "Die Ergebnisse eines Verfahrens können nicht automatisch auf andere übertragen werden." Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Verbandsklage, die aber nur bestimmten Organisationen (wie VKI oder AK) vorbehalten ist.

"2009 hat es die Sammelklage fast bis zur Regierungsvorlage geschafft", erzählt Kathrein. Sie sei aber schlussendlich gescheitert, weil man sich vor Verhältnissen wie in den USA, wo sie als Mittel ausufernd eingesetzt wird, gefürchtet habe. Jetzt steht sie erneut im Regierungsprogramm. "Alle Maßnahmen, die zu Beschleunigungen von Verfahren führen, sind auch für unseren Wirtschaftsstandort wertvoll", sagt SP-Justizrsprecher Hannes Jarolim. "Es ist daher sinnvoll, für Verfahren mit vielen Beteiligten Vereinfachungen zu schaffen."

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