Mikl-Leitner dämpft Angst vor Geheimdienst

Der Verfassungsschutzchef Peter Gridling (links) und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, wollen keinen neuen „Geheimdienst“, sondern einen polizeilichen Staatsschutz schaffen.
Verfassungsschutz bekommt die Lizenz zum Lauschen. Ministerin verteidigt Einsatz von V-Leuten.

Der Verfassungsschutz will mehr Rechte. Dienstag endete die Begutachtungsfrist für das "Staatsschutzgesetz". Die Volksanwaltschaft fürchtet, dass ein neuer In- und Auslandsnachrichtendienst entsteht. Der Rechtsschutzbeauftragte hingegen begrüßt das geplante Staatsschutzgesetz .

Peter Gridling, Chef des Verfassungsschutzes, listete in einem Hintergrundgespräch die Probleme auf. Ein Beispiel: Dass Bundespräsident Heinz Fischer bei einem Empfang auf seiner Einladungsliste einen Ehrengast hatte, der von den US-Behörden als Hamas-Terrorunterstützer geführt wurde, durften ihm die Verfassungsschützer nicht mitteilen. Denn sie dürfen nur "öffentliche" Informationen verarbeiten - etwa Zeitungsberichte. Es ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz sogar untersagt, auf die Datenbestände der Landes-Verfassungsschutzämter zu greifen.

Das soll nun geändert werden: Durch einen gemeinsamen Datenpool und durch die zentrale Führung von sogenannten "V-Leuten" (Vertrauensleute), die in die radikale oder kriminelle Szene eingeschleust werden. Außerdem sollen künftig nicht nur mutmaßlich verfassungsfeindliche Gruppen, sondern auch Einzelpersonen beobachtet werden dürfen.

Bedenken vor allem beim Bundesheer löste die Absicht aus, künftig auch Bedrohungslagen im Ausland zu beobachten und darüber dem Bundespräsidenten, dem Nationalrat und der Bundesregierung Bericht zu erstatten. Das war bisher die Domäne der Heeresnachrichtenamtes. Volksanwältin Gertrude Brinek hält daher in ihrer Einsichtsbemerkung fest: "Dies bedeutet im Ergebnis, dass das Bundesamt als Dienststelle des BMI künftig ein In- und Auslandsnachrichtendienst wäre." Der Rechtschutzbeauftragte Manfred Burgstaller sieht das aber etwas entspannter. Dieser Paragraf würde nur die engere Zusammenarbeit mit den Heeres-Diensten und ausländischen Geheimdiensten erleichtern. Er wäre aber keine Basis für Ermittlungsbefugnisse. Oder mit anderen Worten: Im Ausland dürfen auch künftig nur die Agenten des Bundesheeres schnüffeln.

V-Leute

Mit allgemeiner Skepsis wird der geplante Einsatz von V-Leuten kommentiert. Kaum jemand kann glauben, dass man einen V-Mann in ein kriminelles Milieu einschleusen kann, ohne dass dieser auch selbst Straftaten begeht.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner kündigt an, alle Einwände in die Überlegungen miteinzubeziehen und will gleichzeitig das Personal des Rechtschutzbeauftragten aufstocken. Er ist für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständig.

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