Koalition feilt an neuem Wahlrecht: Weniger Briefwahl, mehr eVoting

Die Klubchefs von ÖVP und SPÖ, Reinhold Lopatka und Andreas Schieder, gehen eine Wahlrechtsreform an
Die Stimmabgabe auf dem Postweg wird eingedämmt. Die SPÖ denkt an einen zweiten Wahltag.

Vor der kommenden Nationalratswahl wird das Wahlrecht novelliert. Der Grund ist die Briefwahl. Immer mehr Stimmberechtigte greifen auf die Briefwahl zurück, und das schafft Probleme – wie man jüngst bei der Bundespräsidentenwahl gesehen hat. Am 4. Dezember wählten rund 618.000 Österreicher auf dem Postweg, im Mai waren es sogar 766.076.

Speziell die SPÖ will die Briefwahl eindämmen. Klubobmann Andreas Schieder ist der Ansicht, vorrangig sollten die Wähler ihre Stimme persönlich vor Ort abgeben. Die Briefwahl soll daher die Ausnahme bleiben und nicht die Regel werden. Als Alternative schlägt er einen zweiten vorgezogenen Wahltag vor, damit auch die Menschen wählen gehen können, die am eigentlichen Wahltag verhindert sind.

Schieder sagte zum KURIER: "Der Kern unseres Reformvorschlags ist ein zweiter Wahltag. Es soll ein Wochentag sein, und er soll vor dem eigentlichen Wahl-Sonntag sein." Er verweist dabei auf Bundesländer, in denen der zweite Wahltag bereits stattgefunden hat und gut angenommen wurde.Dies gehe in die richtige Richtung, sagt dazu die FPÖ. Der freiheitliche Generalsekretär Harald Vilimsky hält das derzeitige System für fehler- und missbrauchsanfällig. Dem von der ÖVP geforderten eVoting (elektronische Stimmabgabe) erteilte Vilimsky aber eine "klare Absage".

ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka hatte zuvor angeregt, für die rund 500.000 Auslandsösterreicher eVoting einzuführen. Dadurch könnte die niedrige Wahlbeteiligung unter den Österreichern im Ausland gesteigert werden, meint Lopatka. Er zeigte sich auch von einer sicheren Durchführung überzeugt und verwies auf die Länder Frankreich und Schweiz: "Wenn die es schaffen, warum wir nicht."

Eine kleine Reform gab es als indirekte Folge der Pannen bei der Hofburg-Wahl schon im November. Kernpunkt war das zentrale Wählerregister. Mit diesem wird es künftig auch möglich sein, Volksbegehren unter Verwendung der Bürgerkarte bzw. der Handysignatur elektronisch zu unterstützen.

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