Gerichte bereiten sich auf Notverordnung vor

Landesgericht Linz
Zuständig für Beschwerden bei Zurückweisungen an der Grenze sind die Landesgerichte. Konkrete Fallzahlen sind derweil noch nicht abzuschätzen.

Die neue Asyl-Notverordnung ist noch Gegenstand von koalitionsinternen Diskussionen, die Landesverwaltungsgerichte bereiten sich aber bereits vor, denn sie sind für Beschwerden bei Zurückweisungen an der Grenze zuständig. Konkrete Zahlen, mit wie vielen Fällen zu rechnen ist, wurden bei einem APA-Rundruf nicht genannt, in der Kleinen Zeitung ist jedoch von bis zu 5.000 Fällen in Graz die Rede.

Norbert Mandl, Sprecher des steirischen Landesverwaltungsgerichts bestätigte am Mittwoch gegenüber der APA, dass Vorbereitungen getroffen wurden: "Es gab Schulungen, es wurden Datenbankzugänge geschaffen und Fachliteratur besorgt. Außerdem haben wir die Geschäftsverteilung angepasst." Abhängig sei das alles aber natürlich vom in Kraft treten der Asyl-Notverordnung. Konkrete Zahlen wollte er diesbezüglich nicht nennen. In der Kleinen Zeitung ist in Graz aber von 4.000 bis 5.000 Fällen die Rede, wenn die Asyl-Sonderverordnung in Kraft ist.

Arbeitsaufwand noch nicht abzuschätzen

Beim Landesverwaltungsgericht Burgenland konnte man den zusätzlichen Arbeitsaufwand im Fall der Inkraftsetzung der Asyl-Notverordnung noch nicht abschätzen. "Ich habe keine Informationen über den zu erwartenden Anfall", sagte der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes, Manfred Grauszer, auf APA-Anfrage. "Wir haben keine Vorstellungen, wie viele Fälle zu erwarten sein werden, weil wir nicht wissen, wie viele Maßnahmen bekämpft werden", erläuterte Grauszer. Kämen Hunderte Beschwerden, dann brauche man mehr Richter und mehr Hilfspersonal. Eine Änderung der Geschäftsordnung, damit allen zehn Richtern Fälle zur Entscheidung über Beschwerden von Flüchtlingen zugeteilt werden können, sei nicht geplant: "Das machen wir nicht", so Grauszer.

Auch in Tirol bereitet man sich am Landesverwaltungsgericht (LVwG) seit Mitte des Jahres auf das etwaige Inkrafttreten der Asyl-Notverordnung vor. "Und zwar, indem wir die Geschäftsverteilung geändert haben", erklärte Christoph Purtscher, Präsident des Tiroler LVwG, auf Anfrage der APA. Zunächst seien zwei Richter für die ersten 20 anfallenden Fälle eingeteilt, bei Bedarf könnten aber alle 36 am Tiroler LVwG beschäftigten Richter tätig werden. Mit wie vielen Fällen in Tirol zu rechnen sei, könne nicht seriös beantwortet werden, so Purtscher. Zudem müsse zunächst abgewartet werden, wie die Notverordnung tatsächlich ausgestaltet ist.

Eine neue Geschäftsverteilung wurde auch schon am Landesverwaltungsgericht Kärnten erstellt, damit die Richter des Landesverwaltungsgerichts für die Beschwerden der Flüchtlinge eingeteilt werden können. Vizepräsidentin Christine Vauti erklärte: "Wir wissen noch nicht genau, wie die Verordnung aussehen wird, haben aber trotzdem schon Vorkehrungen getroffen." Um wie viele Beschwerden sich die Richter kümmern werden müssen, könne man aber noch nicht abschätzen: "Es wäre unseriös, jetzt zu schätzen, wie viele Leute an der Grenze stehen werden", so Vauti.

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