"Obergrenze"-Gutachter Obwexer rät zu "Reserve"

Einen Plan B, falls Plan A nicht funktionieren sollte, rät Europarechtler Obwexer.
Eine völlige Schließung der Grenzen wäre für den Europarechtler auf jeden Fall rechtswidrig.

Der Europarechtler Walter Obwexer, der am Gutachten zur Asylpolitik mitarbeiten soll, rät der Regierung zu einer "Reserve" im Hinblick auf die Asylwerber-Obergrenze. Diese werde man benötigen, um jene Asylanträge behandeln zu können, die nach Völker-und Europarecht behandelt werden müssen, wie er am Donnerstag im Ö1-"Mittagsjournal" sagte. "Vollkommen dicht gemacht" werden könne die Grenze nicht.

Eine völlige Schließung der Grenzen wäre für den Gutachter auf jeden Fall rechtswidrig. Er und der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sollen im Auftrag des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt die Vorhaben der Regierung zur Asylpolitik auf ihre Legitimität hin prüfen.

Attraktivität Österreichs senken

Eine Möglichkeit, die Flüchtlingszahlen zu reduzieren, wäre seinen Angaben zufolge, die "Dublin III-Verordnung" strikter anzuwenden - also Flüchtlinge in den laut dieser EU-Vereinbarung zuständigen Mitgliedsstaat rückzuüberstellen. Allerdings betonte Obwexer, dass Rückführungen nach Griechenland nicht möglich seien. Möglich wäre demnach etwa auch, Sozialleistungen zu kürzen, um die Attraktivität Österreichs als Fluchtland zu senken. Prüfen will Obwexer ferner, ob man die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit geltend machen könne.

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