Missbraucht Mikl-Leitner mit dem Verfahrensstopp ihr Amt?

Mikl-Leitner: Stopp der Verfahren ist „Entscheidung der Vernunft“
Selbst in der SPÖ kritisiert man die Minister-Weisung. Top-Juristen sind zurückhaltend.

Es geht nicht anders", sagte Johanna Mikl-Leitner am Samstag. "Ich musste eine Entscheidung der Vernunft treffen." Genau das sprachen ihr gestern nicht nur Vertreter der Opposition, sondern auch SPÖ-Parlamentarier und die Katholische Aktion ab. Grünen-Chefin Glawischnig äußerte gar den Verdacht, die Innenministerin habe ihr Amt missbraucht.

Worum geht es? Wie berichtet, hat Mikl-Leitner Weisung erteilt, laufende Asylverfahren vorübergehend nicht weiterzubearbeiten; stattdessen sollten Abschiebungen und Ausweisungen Priorität genießen. Die Ressortchefin hofft, so Druck auf die Europäische Union aufbauen zu können – es geht um eine faire Verteilungsquote innerhalb der Mitgliedsstaaten.Tatsächlich ist die Zahl der Asylanträge in Österreich von Jänner bis Mai 2015 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2014 um 183 Prozent gestiegen. Mit 73 Verfahren pro 100.000 Einwohnern liegt Österreich in Europa an der Spitze. Bis dato war dieser Platz Schweden vorbehalten (siehe Grafik).

Was aber ist davon zu halten, dass eine Ministerin Verfahren bremst? Ist sie per Verfassung nicht dazu angehalten, alles zu tun, damit diese rasch und korrekt ablaufen?

Zwickmühle

Top-Juristen wie Bernd-Christian Funk oder Theo Öhlinger sehen verfassungsrechtlich kaum Verfehlungen. "Humanitär ist das Ganze eine Katastrophe", sagt Funk zum KURIER. Rein juristisch sieht er das Innenressort aber in einer "Zwickmühle": "Auf der einen Seite müssen Verfahren rasch abgewickelt werden." Andererseits müsse man aber die Regeln des Schengenraumes exekutieren. "Sie besagen, dass Asylanträge in dem EU-Staat gestellt werden müssen, in dem Flüchtlinge zuerst die Union betreten. Als von sicheren Dritt-Ländern umgebenes Binnenland müsste Österreich demnach nur Anträge behandeln, die von Menschen gestellt werden, die mit dem Flugzeug kommen."

Einen Amtsmissbrauch können beide nicht erkennen. "Isoliert betrachtet ist der von Mikl-Leitner gesagte Satz zwar rechtswidrig", sagt Öhlinger. Bekämpfbar sei dies kaum. "Denn es ist auch legitim, Prioritäten bei einzelnen Verfahren zu setzen."

Missbraucht Mikl-Leitner mit dem Verfahrensstopp ihr Amt?

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