Anklage-Entscheid im Fall KHG vor Sommer

APA7974108-2 - 22052012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Dienstag, 22. Mai 2012, anl. einer Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses im Parlament in Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Die Ermittlungen in der Steuer-Causa sind fertig. Korruptionsjäger wollen zentrales Kontenregister.

Die Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser sind abgeschlossen – zumindest in der Frage, ob der Ex-Finanzminister Steuern hinterzogen hat. Am Freitag bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, dass man keine Erhebungen plane und nur noch auf einen „Abschlussbericht“ aus dem Finanzministerium warte. Die Entscheidung, ob KHG angeklagt wird, solle „jedenfalls“ vor dem Sommer fallen, Insider gehen von einer Anklage aus. Dem Ex-Minister wird vorgeworfen, Honorare aus seiner Management-Tätigkeit für einen Meinl-Fonds nicht versteuert und so mehr als zwei Millionen Euro Abgaben hinterzogen zu haben. Grasser hat das stets bestritten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Ungeachtet der Fortschritte im Finanzstrafverfahren muss der Ex-Minister in einer anderen Causa warten. Denn in der BUWOG-Affäre (die Grasser-Spezis Meischberger und Hochegger stehen im Verdacht, dank Insider-Infos zehn Millionen Euro an der BUWOG-Privatisierung verdient zu haben) wird es bis zur Entscheidung über eine Anklage noch dauern – und das, obwohl vier Jahre lang ermittelt wird.

Tut die WKStA zu wenig, ist sie nachlässig?

Alles andere als das, sagte die Chefin der Behörde, Ilse-Maria Vrabl-Sanda gestern vor Journalisten. Großverfahren wie die BUWOG stellen die Justiz vor nie dagewesene Herausforderungen. So wurden bislang 500 Einvernahmen und 60 Hausdurchsuchungen erledigt, 9 Terabyte Daten galt es auszuwerten. Zum Vergleich: Auf A4-Blätter ausgedruckt, wäre das eine Papierschlange, die zwei Mal um die Erde reicht.

Doch nicht nur die Masse der Daten, auch Gesetze sorgen für Verzögerungen. So kritisierte Vrabl-Sanda die Situation bei Konto-Öffnungen. Will die Staatsanwaltschaft wissen, bei welchen Banken ein Verdächtiger Konten unterhält, muss sie derzeit alle 800 Finanzinstitute des Landes kontaktieren. Vrabl-Sanda findet das „bedenklich“, zumal damit 800 Personen von einem formal geheimen Verdacht informiert werden.

Die Lösung? „Ein zentrales Kontenregister, das es in Ländern wie Italien oder Frankreich längst gibt.“

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