Myanmar: Suu Kyi darf nicht Präsidentin werden

Aung San Suu Kyi
Das Parlament versperrt den Weg zur Verfassungsänderung

Das Parlament in Myanmar hat Hoffnungen auf eine Verfassungsänderung und damit eine Präsidentschaftskandidatur von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zunichte gemacht. Ein Gesetz, das die Macht des Militärs beschnitten hätte, erhielt am Donnerstag nicht die erforderliche Mehrheit, wie Parlamentspräsident Shwe Mann mitteilte.

Maßgebliche Verfassungsänderungen bedürfen in Myanmar einer Mehrheit von mehr als 75 Prozent im Parlament, das zu einem Viertel aus nicht gewählten Soldaten besteht. Ziel der Gesetzesvorlage war es, dies zu ändern. Dem Votum war eine dreitägige heftige Debatte vorausgegangen.

Nach der geltenden Verfassung ist der Oppositionspolitikerin eine Kandidatur verwehrt: Paragraph 59f der Verfassung besagt, dass das Staatsoberhaupt keinen ausländischen Ehepartner und auch keine Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft haben darf. Suu Kyis 1999 gestorbener Ehemann war Brite und die beiden Söhne des Paars haben ebenfalls die britische Staatsbürgerschaft. Kritiker sehen es als erwiesen an, dass die Junta den Verfassungsartikel seinerzeit gezielt auf Suu Kyi zuschnitt, um eine künftige Präsidentschaft der Friedensnobelpreisträgerin zu verhindern.

Trotz der offiziellen Beendigung der Herrschaft der Militärjunta im Jahr 2011 halten die Generäle in Myanmar, dem früheren Burma, weiterhin die Zügel in der Hand.

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