Weise Richter

"Ja, aber" zu Lehrerinnen mit Kopftuch.
Walter Friedl

Walter Friedl

Mathe-Stunden von einer Burka-Trägerin wären nicht zumutbar.

von Mag. Walter Friedl

über das Ja zum Kopftuch

Die Karlsruher Verfassungsrichter fällten ein Urteil, das mit einer Ungleichheit aufräumt, zugleich aber neue Angriffsflächen auftut. Muslimische Lehrerinnen dürfen nun im Unterricht das Kopftuch tragen (was in einigen deutschen Bundesländern derzeit verboten ist). Allerdings nur so lange, als der Schulfrieden dadurch nicht gestört ist, so die Höchstrichter. Im Klartext: Mobilisieren Eltern und/oder Schüler gegen die betroffene Pädagogin, wäre wohl der Schulfrieden gefährdet. Umgekehrt: Was wäre, wenn Muslime oder Atheisten gegen die Ordenstracht von unterrichtenden Nonnen zu Felde zögen?

Missbrauch ist somit leider Tür und Tor geöffnet. Eine glatte Lösung wäre gewesen, generell auf Bekleidungsvorschriften zu verzichten. Allerdings: Mathe-Stunden von einer Burka-Trägerin wären auch nicht zumutbar. Oder, im Sinne einer Trennung von Staat und Religion: Jegliche religiösen Symbole, und das Kopftuch ist eines, aus öffentlichen Schulen zu entfernen – auch Kreuze. Der Aufschrei wäre wohl groß. So gesehen haben die Richter die Beste aller problematischen Optionen getroffen, indem sie die heikle Materie zu den direkt Involvierten verwiesen. Dort ist jetzt aber Verantwortungsbewusstsein gefragt.

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