Wutausbruch

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Mieter können gekündigt werden, wenn sich ein Mitbewohner danebenbenimmt

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein OGH-Urteil

Unleidiges Verhalten kann einen Kündigungsgrund setzen.

Der Fall: Der Lebensgefährte einer Mieterin hat sich, während sie auf Urlaub war, ungebührlich gegenüber einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung verhalten. Die Mitarbeiterin hat den Mann aufgefordert, die vor einem Fenster angebrachten Blumentöpfe zu entfernen - zum Schutz der Kinder, die am darunter befindlichen Spielplatz spielen. Der Lebensgefährte der Mieterin reagierte ungehalten und agressiv, er schrie die Mitarbeiterin an.

Die Vermieterin brachte daraufhin die Kündigung gegen die Mieterin ein. Diese wehrte sich dagegen und argumentierte, dass der Vorfall nicht absehbar gewesen sei. Ihr Lebensgefährte haben sich bisher stehts rücksichtsvoll gegenüber anderen Hausbewohnern verhalten.

Laut Mietrechtsgesetz kann ein Mieter nicht nur dann gekündigt werden, wenn er sich selbst unleidlich verhält, sondern auch dann, wenn sich ein Mitbewohner danebenbenimmt und der Mieter nichts dagegen tut.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass die Frau trotz des Vorfalls in der Wohnung bleiben darf. Denn sie habe signalisiert, dass sie in Zukunft dafür sorgen wird, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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