Steuer

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Die Übertragung einer Immobilie zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern wird bis zu einer Fläche von 150 Quadratmetern steuerfrei sein. Besteuert wird nur jener Teil der über die 150 Quadratmeter Wohnfläche hinausgeht.

von Mag. Ulla Grünbacher

über die neue Grunderwerbsteuer

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm. Eine Änderung des Wohnungseigentumsobjekt kann durch das wichtige Interesse eines Eigentümers legitimiert sein. Der Fall: Ein Ehepaar mit minderjährigen Kindern hat aus Platzgründen die Nachbarwohnung gekauft, damit jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Das Problem: Bei der einzig sinnvollen Raumaufteilung müssten die Eltern in der einen, die Kinder in der anderen Wohnung wohnen. Doch das war aufgrund der elterlichen Aufsichtspflicht nicht möglich. Die Lösung: Eine in den Gang versetzte Eingangstür für beide Wohnungen. Dafür hätte die Familie auf die Dauer von zwei Jahren, etwa bis die Kinder volljährig sind, ein exklusives Nutzungsrecht für den 1,5 großen Gangabschnitt benötigt. Über den Antrags zur Änderung der Benützungsregelung sollte das erreicht werden, die Familie hätte auch ein monatliches Entgelt bezahlt. Voraussetzung war ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft, doch dieser kam nicht zustande. Der OGH gab der Familie recht. Ihr Interesse wiege schwerer als das der anderen Eigentümer. Hinzu kommt, dass sich die Eigentumsverhältnisse nicht ändern und die Regelung befristet ist.

Notare haben nach dem Beschluss zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer Hochbetrieb. Viele Eltern wollen ihren Kindern noch dieses Jahr Immobilien schenken, um ihnen die höhere Steuer zu ersparen. Denn bei hochwertigen Liegenschaften wird die unentgeltliche Übergabe (Erbe, Schenkung) innerhalb der Familie ab 1.1.2016 teurer. Basierte die Steuer bisher auf dem Einheitswert, kommt ab 2016 der Verkehrswert zur Anwendung. Geplant ist, für Objekte mit einem Wert unter 250.000 Euro eine Steuer in der Höhe von 0,5 Prozent einzuheben. Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro werden mit zwei Prozent, alles über 400.000 Euro mit 3,5 Prozent besteuert. Die Übertragung einer Immobilie zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern wird bis zu einer Fläche von 150 Quadratmetern steuerfrei sein. Besteuert wird nur jener Teil der über die 150 Quadratmeter Wohnfläche hinausgeht. Zur Ermittlung des Verkehrswertes wird ein Preisspiegel, etwa jener der Wirtschaftskammer, herangezogen. Der Plan, bei jeder Schenkung einen Sachverständigen beiziehen zu müssen, ist damit vom Tisch.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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