Kachelofen

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Die schutzwürdigen Interessen des Vermieters sind in diesem Fall stärker als jene des Mieters.

von Mag. Ulla Grünbacher

über den Einbau eines Kachelofens

Ein Mieter wollte in seine Wohnung einen 720 Kilo schweren Kachelofen einbauen lassen. Ob der Vermieter das erlauben muss oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Veränderung des Mietgegenstands handelt. Ein- und Umbauten, die geringfügig sind und leicht zu beseitigen, gelten als unwesentlich. Ein Ofen, dessen Bodenplatte mit dem Estrich verschraubt werden muss, fällt allerdings nicht darunter.

Die Maßnahme muss außerdem der Übung des Verkehrs entsprechen, also üblich sein. Da eine zentrale Wärmeversorgungseinrichtung vorhanden ist, kann der zusätzliche Ofen nicht als verkehrsüblich beurteilt werden. Zwar argumentierte der Mieter, dass er ein wichtiges Interesse am Einbau des Kachelofens habe, da er unter einem erhöhten Kälteempfinden leide. Doch der Oberste Gerichtshof gab dem Vermieter recht: Seine schutzwürdigen Interessen sind in diesem Fall stärker als jene des Mieters.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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