Überwacht

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Das allgemeine Bedürfnis nach Sicherheit steigt und hat Auswirkungen auf Investitionen im Wohnbereich.

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein Urteil

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Die Anzahl der Überwachungskameras in Österreich steigt rasant an. Auf bis zu eine Million schätzte die Gesellschaft für Datenschutz, ARGE Daten, die Anzahl der in Österreich betriebenen Anlagen. Ins Visier genommen werden Hauseingänge, Garagen, Müllräume, Aufzüge und Kellerabteile, um Vandalismus und Einbrüchen zu verhindern. Die Absicht, ein Haus zu überwachen, muss bei der Datenschutzkommission gemeldet und von dieser genehmigt werden. Keine Meldepflicht besteht für Kameras, die keine Aufzeichnungen vornehmen, sondern nur in Echtzeit übertragen. Problematisch wird es, wenn sich Nachbarn überwacht fühlen, weil die Kamera auch ihr Grundstück erfasst und ihre Privatsphäre verletzt. Dass es sich in einem konkreten Fall um eine Attrappe einer Überwachungsanlage handelte, macht keinen Unterschied. Diese war nicht als solche zu erkennen und Betroffene sind dem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt. Der OGH entschied im konkreten Fall, dass die Kamera zwar nicht entfernt, jedoch so positioniert werden muss, dass sie nur die eigene Liegenschaft erfasst.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

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