Überwacht
Das allgemeine Bedürfnis nach Sicherheit steigt und hat Auswirkungen auf Investitionen im Wohnbereich.
Die Anzahl der Überwachungskameras in Österreich steigt rasant an. Auf bis zu eine Million schätzte die Gesellschaft für Datenschutz, ARGE Daten, die Anzahl der in Österreich betriebenen Anlagen. Ins Visier genommen werden Hauseingänge, Garagen, Müllräume, Aufzüge und Kellerabteile, um Vandalismus und Einbrüchen zu verhindern. Die Absicht, ein Haus zu überwachen, muss bei der Datenschutzkommission gemeldet und von dieser genehmigt werden. Keine Meldepflicht besteht für Kameras, die keine Aufzeichnungen vornehmen, sondern nur in Echtzeit übertragen. Problematisch wird es, wenn sich Nachbarn überwacht fühlen, weil die Kamera auch ihr Grundstück erfasst und ihre Privatsphäre verletzt. Dass es sich in einem konkreten Fall um eine Attrappe einer Überwachungsanlage handelte, macht keinen Unterschied. Diese war nicht als solche zu erkennen und Betroffene sind dem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt. Der OGH entschied im konkreten Fall, dass die Kamera zwar nicht entfernt, jedoch so positioniert werden muss, dass sie nur die eigene Liegenschaft erfasst.
ulla.gruenbacher(at)kurier.at
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