Grenzstreitigkeiten

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Über den Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken wird häufig gestritten, auch wenn es sich nur um wenige Zentimeter handelt. Der Grund für den Streit ist häufig ein ganz anderer.

Der Fall: Zwei benachbarte Grundstückseigentümer tragen 1971 eine Vereinbarung über den Grenzverlauf, Grenzsteine wurde gesetzt. Durch den späteren Bau einer Straße gingen diese verloren. Nachbar A. ließ den ursprünglichen Vermessungsplan rekonstruieren, Nachbar B. akzeptierte diesen aber nicht.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) fand eine salomonische Lösung des Problems. Wenn Streit über den Grenzverlauf besteht, dann ist die aktuelle Grenze laut Grundbuch festzustellen. Sind die Grundstücke aber nicht im Grenzkataster eingetragen und besteht keine Einigkeit zwischen den Nachbarn, dann bestimmt sich der Verlauf nach objektiven Zeichen wie Grenzsteinen und -pflöcken oder nach den Naturmaßen (Mauer, Zaun, Böschung, etc). Kann wie in diesem Fall auf Basis der Unterlagen des Zivilgeometers die Grenze rekonstruiert und in die Natur übertragen werden, dann ist diese für beide Seiten bindend.

ulla.gruenbacher@kurier.at

Kommentare