Unvermittelbar

Birgit Braunrath

Birgit Braunrath

Die Schulpflicht beginnt in Österreich mit der Vollendung des sechsten Lebensjahrs und erstreckt sich über neun Jahre. Und dann? Dann ist der Pflicht Genüge getan. Egal, ob der Schulabgänger sinnerfassend lesen, zusammenhängend schreiben und über die Zahl seiner Finger hinaus rechnen kann. Viele können das nicht und haben nach dem Absitzen der Schulpflicht nur eine Karrieremöglichkeit – die Jugendarbeitslosigkeit. Dabei hätte keiner dieser jungen Menschen an seinem ersten Schultag auf die Frage: „Was willst du später werden?“ mit: „Ungebildet, arbeitslos und unvermittelbar“ geantwortet.

Während die Anforderungen an Berufseinsteiger immer komplexer werden, bleiben die Anforderungen an die Berufsvorbereitung gleich: neun Jahre Schul„besuch“. Viel wichtiger als Anwesenheitspflicht wäre Ausbildungspflicht. Und die „Mittlere Reife“ als objektiv messbares Kriterium, um aus der Schulpflicht entlassen zu werden. Ein System ohne eindeutigen Leistungsanreiz wird weiterhin Pflicht-Absitzer hervorbringen, die unvermittelbar sind.

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