Wien: Wieder Anzeige gegen Kindergarten

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Fristlose Kündigung des Trägers wegen missbräuchlicher Verwendung von städtischen Geldern

Der Fall sorgte monatelang für Schlagzeilen und ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen: Abdullah P. kassierte Hundertausende Euro an Fördergeldern von der Stadt Wien – für Kindergärten, die er nur auf dem Papier gegründet hatte.

Doch nach wie vor stößt für die Förderungen zuständige MA10 auf Kindergarten-Träger, die massiven Missbrauch mit städtischen Fördergeldern treiben. Zuletzt zum Beispiel ein Betreiber, der einen Marmorbrunnen und Marmorfliesen in den Kindergarten einbauen ließ. Auffällig waren auch zahlreiche Auslandstelefonate. Unstimmigkeiten gab es zudem bei der angegebenen Fläche des Betreuungsplatzes. Damit nicht genug: Der Träger konnte nicht einmal eine Anwesenheitsliste bzw. die Betreuungsform der Kinder vorweisen.

"Wir haben daher den Vertrag fristlos gekündigt", sagt Abteilungsleiterin Daniela Cochlár. „Wir haben daher den Vertrag fristlos gekündigt“, sagt Abteilungsleiterin Daniela Cochlár. Im April wurde der Betreiber wegen Verdacht einer strafbaren Handlung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, heißt es im Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ).

Im Vorjahr kam es zu insgesamt zehn Vertragskündigungen betreffend der laufenden Förderungen. Dieses Jahr wurden bereits elf vertiefende Prüfungen wegen offensichtlicher Mängel bei den eingereichten Unterlagen abgeschlossen. Zwölf Träger wurden aufgefordert, Förderungen zurückzuzahlen. Zum Vergleich: 2015 wurden insgesamt 65 vertiefte Prüfungen durchgeführt.

Derzeit gibt es Wien-weit 420 private Trägerorganisationen (sie decken 65 Prozent der Betreuungsplätze ab), die von den jährlich rund 340 Millionen Euro Fördergeldern profitieren. Zuletzt hatte der Stadtrechnungshof massive Kritik an der schlampigen Vergabe der Fördermittel geäußert. So wurde der Förderprozess für die Anstoßfinanzierung erst 2012 erstmals verschriftlicht. Bis 2013 wurden die Förderungen ohne EDV-Unterstützung abgewickelt.

In den vergangenen Jahren habe man die Kontrolle laufend verbessert, betont man im Büro Frauenberger. So wurden 2014 die Kontrollrechte der Stadt deutlich erweitert. „Jeder Träger muss eine Prüfung vornehmen lassen“, betont Cochlár. Früher hatten die Träger sechs Monate Zeit, die monatliche Abrechnung vorzuweisen. Jetzt muss jede Trägerorganisation bis zum 15. des Folgemonats einen Leistungsnachweis übermitteln.
Kriterien Dabei müssen unter anderem die Namen und die Besuchsform (halbtags oder ganztags) aller betreuten Kinder bekannt gegeben werden. Dann wird über das Zentrale Melderegister abgeklärt, ob die Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte auch tatsächlich in Wien gemeldet sind. Die Übermittlung der Daten aus dem Kindergarten erfolgt mittlerweile durch ein eigenes EDV-System. Geprüft werden weiters Mindeststandards bei den Öffnungszeiten und ob das jeweilige Konzept mit dem Wiener Bildungsplan vereinbar ist.

Die Kontrollen, ob die für die Kinderbetreuung geltenden Bestimmungen eingehalten werden, führt hingegen die MA 11 durch. Zuletzt sind die sogenannten Islam-Kindergärten in die Kritik geraten. Hier wird es überhaupt eine eigene Studie geben. Sie soll 2017 vorliegen.

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