Nach Fehlbehandlung bleibt Patientin auf Kosten für Notoperation sitzen

Patientenanwältin Sigrid Pilz fordert unkomplizierte Lösung
Ärztekammer will nicht für Fehler einer Abtreibungsärztin zahlen, kritisiert die Patientenanwaltschaft.

Es war einer der größten Ärzteskandale der vergangenen Jahre: Im Sommer 2013 musste die Ordination einer Ärztin im 7. Bezirk behördlich geschlossen werden. In der Praxis soll es über Jahre hinweg bei Abtreibungen zu schweren Pannen gekommen sein. Gegen die Ärztin wurde ein Berufsverbot verhängt und Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet.

Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile das Verfahren eingestellt. Für manche der betroffenen Patientinnen ist die Causa aber längst nicht ausgestanden. So etwa für eine junge Frau, die nach einem dramatischen Behandlungsfehler unter finanziellen Folgeschäden leidet.

Notoperation

Im Juni des Vorjahres hatte sie sich einem Schwangerschaftsabbruch in der Ordination unterzogen. Dabei kam es zu einer Verletzung der Arterien der Gebärmutter. Nur durch eine Notoperation in einem Spital konnte das Leben der jungen Frau gerettet werden. Da sie aber nicht krankenversichert ist, blieb sie auf den Behandlungskosten von knapp 6600 Euro sitzen. Eine enorme Summe für die Patientin aus schwierigen sozialen Verhältnissen.

Der Patientenentschädigungsfonds bei der Patientenanwaltschaft kann die Kosten nicht übernehmen. Sein Geld ist ausschließlich für Schadensfälle reserviert, die in Spitälern auftreten. "Wir haben uns daher an die Ärztekammer gewandt und um eine unkomplizierte Lösung ersucht", sagt Patientenanwältin Sigrid Pilz. Schließlich verfügt die Kammer über einen eigenen Solidarfonds. Er soll laut Gesetz Patienten unterstützen, die durch schuldhaftes ärztliches Handeln einen Schaden erlitten haben. "Wann, wenn nicht in diesem Fall, müsste er einspringen?", fragt sich Pilz.

Bei der Ärztekammer sieht man das anders: Die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Unterstützung aus dem Fonds seien in diesem Fall nicht gegeben, heißt es dort. "Als Erstes ist auf jeden Fall die Haftpflichtversicherung des Arztes am Zug. Es wundert mich, dass sich die Patientenanwältin noch nicht an sie gewandt hat", sagt Kammeramtsdirektor Johannes Zahrl. Es sei aber auch eine außergerichtliche Regelung über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer denkbar.

Bei Pilz sorgt das für Kopfschütteln: "Wir können uns nicht an die Versicherung wenden, da die Ärztin jegliche Kooperation verweigert." Auch nicht greifbar seien jene ärztlichen Mitarbeiter, die die eigentliche Abtreibung durchgeführt haben. Und ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle sei aufgrund der akuten Notlage der Frau auch kein geeignetes Mittel. "Hier geht es vielmehr um eine rasche Unterstützung. Es ist unverständlich, dass der Ärztekammer keine kreativere Lösung einfällt", ärgert sich Pilz. "Schließlich hat sie ja selbst erkannt, dass die Ärztin offenbar nicht korrekt gearbeitet hat und ihr deshalb die weitere Ausübung des Berufs untersagt."

Immerhin eines hat man erreicht: Das Spital hat vorerst von einer Eintreibung der Schulden abgesehen.

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