Im Prater vergewaltigt: Securitys kamen Opfer zu Hilfe

Johann Markl (li.) und Eduard Reiter überwältigten den Täter im Prater.
Mitarbeiter einer Security-Firma halfen 18-Jähriger und nahmen 21-Jährigen fest.

Zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma waren in der Nacht auf Sonntag im Wiener Prater die letzte Rettung für ein 18-jähriges Vergewaltigungsopfer.
Die junge Frau hatte ihren späteren Peiniger, einen 21-jährigen afghanischen Asylwerber, in der Schnellbahn auf der Fahrt von Wiener Neustadt nach Wien kennen gelernt. Die beiden verstanden sich zunächst gut und kauften sich am Praterstern etwas zu trinken. Auf einer Parkbank auf der Kaiserwiese schlug die Situation gegen 02.30 Uhr aber schlagartig um.

Wie der 21-Jährige später der Polizei gestand, wollte er Sex. Er fiel von hinten über das Mädchen her und vergewaltigte die 18-Jährige. Das Opfer setzte sich mit Leibeskräften so lange zur Wehr, bis es sich schließlich losreißen konnte.

Drogen und Falschgeld gefunden

Der Hundeführer-Einsatzleiter der im Prater tätigen Sicherheitsfirma, Johann Markl, und sein Kollege Eduard Reiter waren gerade auf einem Rundgang, als sie die Hilferufe des Mädchens hörten. "Wir haben gerade unseren Rottweiler zu einer Pause zum Stützpunkt gebracht. Da ist die junge Frau schreiend über die Kaiserwiese gelaufen und der Mann hinter ihr her", schildert Markl dem KURIER.

Als die 18-Jährige stürzte, versuchte der Verfolger sich nochmals auf sie zu werfen. Doch da schritten die beiden Securitys ein. Den 67 Kilogramm schweren Rottweiler benötigten sie dafür nicht. "Er war sehr schmächtig. Wir haben ihn festgehalten und Handschellen angelegt", erzählt Markl.

Danach holten sie eine Polizei-Funkstreife, die gerade auf einem Einsatz in der Nähe war. Bei der Durchsuchung des Verdächtigen fanden die Beamten mehrere Gramm Marihuana sowie Falschgeld. Laut Polizei dürfte es sich bei dem Mann um einen Drogendealer handeln.

"Das Mädchen war von oben bis unten dreckig und fix und fertig. Sie musste ihre Aussage ins Handy tippen, weil sie nicht sprechen konnte", berichten Markl und Reiter.

Abschiebung?

Im Falle einer Verurteilung kann der Asylwerber abgeschoben werden. Verurteilte Straftäter sind allerdings nicht automatisch Kandidaten für ein Aufenthaltsverbot. Der Betroffene muss zunächst wegen eines Verbrechens und nicht wegen eines Vergehens rechtskräftig verurteilt sein. Das bedeutet, dass das Delikt mit mehr als drei Jahren Strafe bedroht sein muss. Zuständig für diese Entscheidung ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

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