Terrorverdächtige könnten wie Hooligans behandelt werden

Während sensibler Anlässe will die Innenministerin Dschihad-Verdächtige vorladen.
Nach Hooligans sollen nun auch Dschihadisten zur Polizeibelehrung zitiert werden.

Für die Behörden ist es frustrierend, wenn sie nach Attentaten melden müssen, dass der jeweilige Angreifer "den Behörden bekannt" gewesen wäre. In diese Kategorie fällt mindestens ein Attentäter von Paris. "Bekannt" war auch jener Angreifer, der in einer Gasfabrik in Saint-Quentin Fallavier seinen Chef köpfte. Und diese Liste ließe sich fortsetzen.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner will diese Gefahr für Österreich minimieren, und greift dabei auf den "Hooligan-Paragrafen" zurück. Das bedeutet: Islamisten sollen ähnlich wie die Fußballrowdys bei bestimmten Anlässen von den Behörden zu Belehrungen vorgeladen werden dürfen.

Mikl-Leitner hatte nach den Pariser Attentaten zuerst versucht, die Möglichkeit der Verhängung eines Notstands oder Ausnahmezustands auch für Österreich zu diskutieren. Denn Frankreich hatte unmittelbar nach den Anschlägen den Notstand ausgerufen. In Österreich gibt es diese gesetzliche Möglichkeit nicht.

Gefährderansprache

Die Ministerin stieß aber bei den anderen Parteien nicht auf viel Gegenliebe. Konkret verhandelt wird nun die Festschreibung einer "Gefährderansprache" im Sicherheitspolizeigesetz. Fußball-Hooligans kennen das schon seit dem Jahr 2008. Wer bei Sportgroßveranstaltungen bereits belangt wurde, kann zu einem bestimmten Zeitpunkt – etwa während eines Matches – zu einer Polizeidienststelle vorgeladen werden. Dort gibt es eine Belehrung über "rechtskonformes Verhalten", die üblicherweise so lange dauert wie das Match. Es wird dort aber auch die Notwendigkeit von weiteren Deradikalisierungsmaßnahmen oder psychologischen Interventionen beurteilt. Der Vorstoß der Innenministerin betrifft auf jeden Fall jene 250 dem Verfassungsschutz bekannten Personen, die im Verdacht stehen, sich der Terrormiliz IS in Syrien und im Irak angeschlossen zu haben. Mangels ausreichender Beweise werden sie gerichtlich nicht verfolgt, wohl aber vom Verfassungsschutz überwacht – allerdings nur sporadisch. Für eine konsequente Überwachung fehlt das Personal.

Dschihad-Fraktionen

Künftig könnten sie, aber auch Sympathisanten anderer Dschihad-Fraktionen, auf die Dauer von bestimmten Großveranstaltungen oder sensiblen Staatsbesuchen "vorgeladen" werden. Wenn dann auch noch ein Fußballmatch dazukommt, sitzen Dschihadisten Schulter an Schulter mit den Hooligans in den Polizeiinspektionen. Die neue Bestimmung soll noch vor der Sommerpause in das Sicherheitspolizeigesetz aufgenommen werden. Dem Vernehmen nach herrscht schon weitgehende Einigkeit unter den Regierungsparteien.

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