Baby in Deutschland behandelt: Kasse zahlt nicht

Jordis wurde in Mannheim behandelt: Ihre Mama Silvia M. kämpft nun um die Übernahme der Kosten.
Streit um rund 80.000 Euro Kosten. Familie scheint auf Behandlungskosten sitzen zu bleiben.

Wir haben jetzt ein gesundes Kind, das ist das Wichtigste", sagt Richard M. Doch das war nicht absehbar: Seine jüngste Tochter Jordis kam am 17. Februar zur Welt und musste sofort an eine spezielle Beatmungsmaschine angeschlossen werden. Sie wurde mit einer nicht richtig ausgebildeten Lunge geboren – Ärzte gaben ihr eine Überlebenschance von nur zehn bis fünfzehn Prozent.

In der 20. Schwangerschaftswoche bekamen Silvia und Richard M. die Diagnose: Das Ungeborene hat eine schwere Zwerchfellhernie. Durch diese Missbildung wird die Lunge eingeengt und kann sich nicht vollständig entwickeln. Neugeborene brauchen eine intensivmedizinische Versorgung, ECMO-Therapie genannt.

Die steirische Gebietskrankenkasse (GKK) verwies die Eltern an das AKH Wien. "Man hat uns aber gesagt, dort habe es in zehn Jahren nur dreizehn solcher Fälle gegeben, die eine ECMO-Therapie benötigten. Also haben wir selbst recherchiert, ob es irgendwo ein Spital gibt, das mehr solcher Fälle hat", erinnert sich Richard M., der im deutschen Mannheim fündig wurde. Laut seiner Anwältin Karin Prutsch gab es dort in zehn Jahren 50 ECMO-Therapien mit einer Überlebensrate von 75 Prozent.

Selbstständige Atmung

"Für uns war das dann keine Frage, wir sind nach Mannheim", betonen Silvia und Richard. 79.347,65 Euro kostete die Behandlung ihrer Tochter, die mittlerweile selbstständig atmet. "Wenn wir aus Angst vor den Kosten nicht gefahren wären und Jordis wäre gestorben wir hätten uns das nie verziehen."

Allerdings scheint die Familie nun auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wäre Jordis in Wien behandelt worden, hätte die GKK die Behandlung bezahlt, in Deutschland nicht: Das Baby hätte auch in Österreich versorgt werden können. Richard M. sieht das nicht ein. "Hier hätte die Behandlung wahrscheinlich gleich viel gekostet." Die Familie hat nun Klage beim Zivilgericht eingebracht.

Seitens der GKK betont Primar Reinhold Pongratz, Kosten würden nur übernommen, wenn es im Inland keine adäquate Behandlung gäbe. "Hier gab es eine klare Auskunft des AKH, wonach der Eingriff dort durchgeführt werden kann. Da kann ich dann als Sozialversicherungsträger gar nicht anders entscheiden."

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