Schwarze Sulm: EU verklagt Österreich

Die EU möchte die Geldwäsche bekämpfen
Bei Verurteilung drohen Steiermark Millionenstrafen. Projektbetreiber bleiben gelassen.

Am Mittwoch machte die EU-Kommission ernst. Sie klagt die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen "mangelnden Schutzes des Wasserqualität in Schwarzen Sulm" an. Bereits 2013 hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das Land Steiermark ein Kraftwerksprojekt an der Sulm genehmigt hat. Der sei einer der längsten naturbelassenen Flüsse in der Region.

"Da nun offenbar die Bauarbeiten an dem Projekt begonnen haben, bringt die Kommission den Fall auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik vor den Gerichtshof der Europäischen Union", hieß es. Der Bau des Kraftwerks würde zu einer "erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität" in der Sulm führen. Und das wäre ein Verstoß gegen EU-Recht. Die regionale Behörde habe das zu umgehen versucht, in dem sie die Wasserqualität einfach auf "gut" herunterstufte.

Bestätigung für Gegner

Freudig auf die Klage haben am Mittwoch naturgemäß die Gegner des Kraftwerks reagiert. Der Umweltdachverband sah sich "im Kampf für den Erhalt des Naturjuwels Schwarze Sulm bestätigt". Die Grünen erinnerten daran, dass bei einer Verurteilung Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen. Die müssten aus dem Landesbudget beglichen werden.

"Immer wieder haben wir die Landesregierung in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, dass das geplante Kraftwerk an der Schwarzen Sulm gegen EU-Recht verstößt und dass das schlussendlich für die Steuerzahler teuer werden wird", meinte Landtagsklubobfrau Sabine Jungwirth (Grüne), die einen Stopp des Projekts forderte. Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) müsse sofort reagieren. Der meldete sich am Mittwoch vorerst nicht zu Wort.

Gelassen reagierte Projektbetreiber Peter Masser: "Es war zu erwarten, dass die einseitige Information der EU-Kommission durch die Projektgegner zu diesem Schritt führen würde." Die Sulm sei wegen erheblicher Trinkwasserentnahmen im Flussoberlauf nicht frei von menschlichen Eingriffen, wie behauptet werde. Es wäre ein Leichtes, das zu beweisen.

Die Klage der Kommission ist der vorläufige Höhepunkt eines jahrelangen Streits. Nach ihrer Ansicht hat die regionale Behörde bereits bei der Genehmigung des Projekts 2007 die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinien nicht beachtet. Auch das Umweltministerium hat sich gegen das Projekt ausgesprochen.

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