"Riesenschweinerei": Wilderer jagten mit Quad

Die Jäger sollen zwei Tiere angeschossen und liegengelassen haben. (Symbolbild)
Jagdfrevel: Mehrere Schweizer sollen in fremdem Revier gewildert haben.

Die Vorwürfe gehen von Wilderei bis hin zu Tierquälerei und beschäftigen derzeit in Vorarlberg Staatsanwaltschaft, Polizei und Bezirkshauptmannschaft. Der Vorfall soll sich bereits vergangenen Mittwoch im Gemeindegebiet von Sibratsgfäll im Bregenzerwald ereignet haben. „Drei bis vier Jäger, möglicherweise aus der Schweiz, sollen die Grenzen ihres Reviers überschritten haben, für das sie Jagdberechtigungen hatten“, fasst Elmar Zech, Chef der BH Bregenz, gegenüber dem KURIER den derzeitigen Ermittlungsstand zusammen.

Die Schweizer sollen im Nachbarrevier trotz Schonzeit zumindest drei Rehe erlegt haben. Was die Gemüter aber am meisten erhitzt, ist die Art und Weise der Jagd. „Die haben die Tiere mit einem Quad von einer Futterstelle heraus durch den ein Meter tiefen Schnee gejagt und abgeknallt“, sagt Vorarlbergs Landesjägermeister Ernst Albrich über den Vorfall, der laut VN auch von Zeugen beobachtet wurde.

Verrohung der Jäger

Albrich spricht von einer „Riesenschweinerei“ und ortet „bei manchen Jägern eine Verrohung und den Verlust der guten Sitten“. Er sieht das auch im Druck durch Abschussquoten begründet, die Schäden am Schutzwald minimieren helfen sollen. „Die Jagd droht zur Schädlingsbekämpfung zu werden.“

Der aktuelle Fall lässt dem Landesjägermeister die Haare zu Berge stehen: „Aus Tierschutzsicht ist das eine Katastrophe.“ Es gehöre zu den Grundprinzipien der Jagd, dem Wild so wenig Angst und Schmerz wie möglich zu bereiten. „Im tiefen Schnee können die Tiere nicht einmal flüchten. Außerdem ist noch nicht klar, ob weitere Rehe angeschossen wurden.“

Überprüft wird zudem, ob auch der zuständige Jagdaufseher bei dem Treiben dabei war. Ihm droht wie auch den Schweizern der Entzug der Jagdberechtigung. Die sagen laut BH-Chef Zech, dass sie die Reviergrenze nicht mit Vorsatz übertreten hätten und dass sie sich bereits beim Besitzer der Jagd entschuldigt hätten. Kommt die Polizei zum Schluss, dass es sich um Wilderei handeln könnte, wird die Causa zum Fall für den Staatsanwalt. Aber auch die BH kann Strafen verhängen.

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