Privater Sicherheitsdienst soll Bettler aus dem Mirabellgarten vertreiben

Privater Sicherheitsdienst soll Bettler aus dem Mirabellgarten vertreiben
Der Anlass: Kinder und Jugendliche aus Bettler-Milieu sollen eine Hochzeitsgesellschaft belästigt haben.

Die Ausweitung des sektoralen Bettelverbots geht der Salzburger Stadtpolitik offenbar nicht weit genug: Die Magistratsdirektion schickt seit Dienstag einen privaten Sicherheitsdienst auf Streife durch den Mirabellgarten. Schon Anfang Juli verschickte die Stadt-FPÖ Bilder von Kindern und Jugendlichen, die im Pegasusbrunnen nach Münzen fischten. Außerdem sollen sie eine Hochzeitsgesellschaft belästigt haben, so die Freiheitlichen. Die Kinder und Jugendlichen werden dem Bettler-Milieu zugeordnet.

Der für Sicherheit und öffentliche Ordnung zuständige Stadtrat Harald Preuner (ÖVP) rechtfertigt die Streifgänge des Wachdienstes damit, dass Bettler nach der Ausdehnung des Verbots im Bereich des Mirabellgartens "ziemlich aggressiv" auftreten würden.

Privater Sicherheitsdienst soll Bettler aus dem Mirabellgarten vertreiben
Bettler im Mirabellgarten
Die Ausweitung des Bettelverbots auf weite Teile der Salzburger Innenstadt mit Anfang Juni sieht Preuner als Erfolg. Die Bettler seien seit der letzten Erhebung Anfang April – damals waren 85 gezählt worden – "subjektiv weniger" geworden, meint Preuner. "Wir beobachten seit Wochen, dass sie in andere Gemeinden zum Betteln fahren."

Die grüne Bürgerliste kritisiert den ohne Beschluss des Gemeinderats angeordneten Wachdienst-Einsatz heftig. Das Verbot des stillen Bettelns sei gescheitert, meint die Bürgerlisten-Abgeordnete Ulrike Saghi. "Was wir brauchen ist mehr Sozialarbeit", meint sie. Saghi sieht darin die einzige Möglichkeit, wie ein gutes Miteinander mit den Notreisenden gefunden werde könne. Dem widerspricht Preuner: "Wir sehen in anderen Städten, dass dadurch nur noch mehr Bettler angelockt werden."

Verbot hält vor Gericht

Die Hoffnungen der Bürgerliste, dass das Verbot fallen könnte, hat das Landesverwaltungsgericht vor drei Wochen zumindest vorerst zunichte gemacht. In vier Fällen hatten Bettlerinnen über den Verein "Phurdo " die Strafen von jeweils 100 Euro beeinsprucht. Das Gericht wies die Beschwerden als unbegründet zurück: Die Verordnung sei als verfassungskonform zu erachten. Die Fälle gehen nun in höhere Instanz. "Wir haben beim Verfassungsgerichtshof dagegen berufen", sagt Phurdo-Obmann Raim Schobesberger.

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