18-Jähriger wollte IS-Kämpfer werden: Haft

Landesgericht Linz (Archivbild)
In Linz wurde ein 18-Jähriger verurteilt. Er wollte für den IS nach Syrien.

Ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Linz-Land, der IS-Kämpfer werden wollte, aber letztlich davon Abstand nahm, hat am Dienstag im Landesgericht Linz 15 Monate Haft, davon zehn bedingt, ausgefasst. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Nach der Verteidigung hat auch die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte sie auf Anfrage mit.

Der gebürtige Tschetschene ist als Achtjähriger nach Österreich gekommen. Sein Vater ist im Konflikt in seiner Heimat umgekommen. Der nunmehr 18-Jährige lebt mit seiner Mutter, seiner Schwester und einem Stiefvater im Bezirk Linz-Land. Über einen entfernten Verwandten in seinem Alter wurde er im Dezember des vergangenen Jahres über eine TV-Dokumentation sowie Videos im Internet auf den Krieg in Syrien aufmerksam. Beide beschlossen gleich, sich dem IS anzuschließen.

One-Way-Ticket

Der Verwandte übernahm die Organisation: Sie sparten Geld und kauften sich ohne Wissen der Familie ein One-Way-Ticket nach Istanbul. Dort sollten sie in einer Wohnung warten, bis sie von Kontaktleuten nach Syrien gebracht werden, um dort zu kämpfen. Aber schon einen Tag nach der Ankunft in Istanbul, am heurigen 16. Juni, rief der junge Mann in Oberösterreich an und bat seine Familie, sie solle ihn heimbringen: "Das hier ist nicht meine Sache". Denn er hatte in Istanbul auf seinem Mobiltelefon ein Video gesehen, in dem der IS aus einem fahrenden Auto heraus auf die Zivilbevölkerung schoss. Seine Eltern holten ihn ab. Sein Verwandter blieb. Er dürfte nach Syrien weitergereist sein, über sein Schicksal ist nichts bekannt.

Im Jugendschöffenprozess am Dienstag legte er wie schon zuvor bei der Polizei ein reumütiges Geständnis ab. Er werde seine Taten nicht mehr wiederholen und auch niemandem empfehlen. Die Staatsanwältin warf ihm dennoch das Verbrechen der terroristischen Vereinigung vor. Denn er habe mit seinem Verhalten den IS gefördert - nicht zuletzt damit, dass dessen Kämpfer mit alsbaldiger Verstärkung rechnen konnten.

Zehn Monate bedingt

Das Gericht sprach den jungen Mann schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu 15 Monaten, davon zehn bedingt. Der Strafrahmen hätte für ihn sechs Monate bis zehn Jahre betragen. Mildernd wurde das Geständnis, die freiwillige Rückkehr, die bisherige Unbescholtenheit und das Alter unter 21 gewertet.

Richter Walter Eichinger stellte die Möglichkeit eines Strafaufschubes, verbunden mit einer Weisung in Aussicht. Sein Verteidiger stellte vorsorglich gleich einen entsprechenden Antrag. Das Gericht ist der Ansicht, dass dieser Angeklagte, der zu seiner Tat stehe, voll integriert und kooperationsbereit sei, potenzielle Täter abhalten könnte, indem er in Schulen geht und dort erzählt, was er erlebt hat: Propaganda-Videos auf den Leim gegangen, in der Folge seine Lehrstelle verloren, weil er unentschuldigt fern geblieben ist, die andere Seite gesehen, nämlich ein Video, in dem auf Zivilisten geschossen wird. Sollte er - nach entsprechender Vorbereitung - diese Präventionseinsätze leisten, könnte er sogar nachträglich Strafmilderung begehren und diese zur Gänze nachgesehen werden.

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