Lesbischem Paar wird Pflegeelternschaft verwehrt

Lesbisches Paar aus NÖ darf sich keines Pflegekindes annehmen
Das Paar will bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

In Niederösterreich werden derzeit Pflegeeltern gesucht. Vor allem für Säuglinge und Kleinkinder, die kurzfristig aus krisengebeutelten Familien herausgeholt werden müssen.

Homosexuelle Paare will man dafür aber nicht haben. Denn die seien nicht zu einer „elternähnlichen Beziehung“ zum Pflegekind fähig. Warum? Weil sie auch nicht biologische Eltern eines Kindes sein können.

Barbara Huber und ihre Lebensgefährtin Mila B. aus Steinbach im Bezirk St. Pölten Land haben sich schon im Jahr 2010 um ein Pflegekind bemüht. Bei der Bezirkshauptmannschaft hat man das Paar erst gar nicht in die Vormerkliste für Pflegeeltern eingetragen. „Zur Frage, ob unsere finanzielle Situation und unser Alter passen oder ob wir eine entsprechende Wohnsituation haben, ist es gar nicht gekommen“, erzählt Huber. „Die haben nur homosexuell gehört und dann hat es denen alle Haare aufgestellt“, ergänzt Lebensgefährtin B.

Seit 13 Jahren sind die Sozialpädagogin und die Kinderkrankenschwester – beide sind übrigens beim Land Niederösterreich angestellt – ein Paar, seit 12 Jahren leben sie gemeinsam auf einem renovierten Bauernhof mit Hunden, Katzen, Ziegen, Pferden, Eseln, Enten und Schafen.

Idealbild Familie

Unterstützt von Anwalt Helmut Graupner hat das Paar gegen die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft beim Land Niederösterreich berufen. Doch das Land wies die Berufung zurück, weil es gar nicht möglich sei, gegen die Nicht-Aufnahme in eine Liste zu berufen. „Diesem Paar wird sogar das Menschenrecht verwehrt, gegen eine Entscheidung berufen zu können“, sagt Graupner. Auch der Verfassungsgerichtshof lehnte die Berufung mit der Begründung ab, dass hier keine Menschenrechtsverletzung vorliege.

In einer Stellungnahme der nö. Landesregierung hieß es zudem, dass Töchter „zu einem großen Teil ihr Selbstbild als Frau über den Vater beziehen“ würden. Er sei „der erste Mann in ihrem Leben“.

„Das ist empörend“, sagt Graupner. Abgesehen davon, dass für lesbische Paare eben keine „elternähnliche“ Bindung zum Pflegekind möglich sei, begründet Peter Rozsa von der nö. Jugendwohlfahrt die Entscheidung auch damit, dass „in Niederösterreich noch das Idealbild einer nicht gleichgeschlechtlichen Familie stärker ausgeprägt ist als etwa in Wien“.

Idealer Wohnsitz

„Skurril“ finden es Huber und B. auch, dass es in anderen Bundesländern (siehe Bericht links) durchaus möglich ist, sich als homosexuelles Paar eines Pflegekindes anzunehmen. „Uns wurde ja sogar geraten, unseren Hauptwohnsitz in Wien anzumelden“, sagt B. Würde sich das Paar danach wieder zurück in Niederösterreich hauptmelden, „würde ihnen sicher niemand das Kind abnehmen“, sagt Rozsa. „Aber das machen wir nicht, es geht ums Prinzip“, sagt. B.

Eine Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof steht noch aus. Sollte die positiv für das Paar ausfallen, will man sich auch in Niederösterreich an die Entscheidung halten. Bis dahin gilt: „Gesetz muss Gesetz bleiben. Wir sind nicht gewillt, einem diffusen medialen und gesellschaftlichen Gruppendruck nachzugeben. Wir werden nicht die ersten sein, die umfallen“, sagt Peter Rozsa.

Fällt die Entscheidung negativ aus, wird das Paar mit Anwalt Graupner bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Ländersache

In Wien dürfen sich homosexuelle Paare „seit Jahren“ eines Pflegekindes annehmen. „Das war nie verboten und es funktioniert sehr gut“, sagt Herta Staffa von der zuständigen Magistratsabteilung. In Tirol gibt es neben Pflegefamilien auch „Pflegepersonen“, und „welche sexuelle Ausrichtung die haben, ist wurscht“, heißt es aus der Abteilung für Jugendwohlfahrt. Ähnlich ist es in der Steiermark („die sexuelle Orientierung ist kein Kriterium“) und in Oberösterreich („Homosexuelle sind nicht ausgeschlossen“).

Kommentare