Lehener Park in der Stadt Salzburg wird zur Schutzzone erklärt

Lehener Park (Archivbild)
Nach Zunahme an Drogendelikten: Polizei will Minderjährige präventiv schützen.

Der Lehener Park in der Stadt Salzburg wird mit 28. Mai 2016 per Verordnung zur Schutzzone erklärt. Grund dafür ist laut Polizei die zuletzt stark gestiegene Zahl an Drogendelikten. Die zunächst auf sechs Monate befristete Maßnahme gilt als Prävention: Die Zonen sollen Minderjährige vor strafbaren Handlungen schützen. Der Park gilt als einer der zentralen Cannabis-Umschlagsplätze in der Stadt.

"Die strafbaren Handlungen müssen sich nicht direkt gegen die Minderjährigen richten. Es genügen weggeworfene Spritzen oder auch Suchtmittelverstecke, wenn die zu schützenden Personen auf dem Spielplatz oder ihrem Schulweg damit in Kontakt kommen könnten. Dies trifft für den Lehener Park zu", teilte die Landespolizeidirektion Salzburg am Freitag mit. Im Park befinden sich unter anderem ein Kinderspielplatz und ein Kindergarten, außerdem ist die Fläche beliebter Treffpunkt von Jugendlichen.

Lehener Park in der Stadt Salzburg wird zur Schutzzone erklärt
ABD0083_20150923 - SALZBURG - ÖSTERREICH: ZU APA0132 CI VOM 23.09.2015 - Der Lehener Park am Mittwoch, 23. September 2015. Dienstagabend ist bei einer Auseinandersetzung im Lehener Park ein 50-jähriger Türke durch Messerstiche verletzt worden und heute seinen Verletzungen erlegen. - FOTO: APA/BARBARA GINDL - unbegrenzt verfügbar
"Seit dem Frühjahr 2016 ist eine Zunahme der Suchtmittelkriminalität erkennbar", berichtete die Polizei. Die Verordnung laut dem Sicherheitspolizeigesetz werde nun an sechs Stellen im Park ausgeschildert und kundgemacht. Überwacht wird die Einhaltung von Polizisten - in Uniform und in Zivil.

Betretungsverbot möglich

Wenn aufgrund "bestimmter Tatsachen" anzunehmen ist, dass eine Person eine strafbare Handlung begeht - das kann das Mitführen oder der Konsum von Drogen, eine klassische "Anbahnungshandlungen" für den Verkauf, aber auch ein Raufhandel sein - kann diese Person aus der Schutzzone weggewiesen und mit einem Betretungsverbot (Dauer 30 Tage) belegt werden.

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft wird.

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