Grüne: Tschetschenen-Abschiebung stoppen

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Der fragwürdige Fall eines abgeschobenen Tschetschenen soll Konsequenzen haben.

Nach Tschetschenien soll derzeit niemand mehr abgeschoben werden: Das fordern die Grünen nach einem jüngst publik gewordenen Fall. Rasambek I. war unmittelbar nach seiner Auslieferung in Russland verhaftet worden (mehr dazu lesen Sie hier). Auch einem zweiten Flüchtling soll es so ergangen sein.

Wir wissen nicht, ob sie überhaupt am Leben sind, oder in irgendeinem Folterkeller verschwunden sind", sagt Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen. Im Fall von Tschetschenischen Asylwerbern würden die Behörden "Realitätsverweigerung" betreiben, da sie das Land als sicher einstuften. Dabei würden sie sich allerdings nur auf die Angaben der dortigen Regierung stützen. Kritik gab es auch am Asylgerichtshof selbst, der auf eine persönliche Anhörung des angeblich traumatisierten Mannes verzichtet haben soll.

Traumatisierung bestätigt

Der Rechtsvertreter der Familie, Tim Außerhuber, kritisierte, dass die Aussagen des Mannes vor den Behörden als "unglaubwürdig" eingestuft worden waren. Er verwies auf ein Polizeigutachten, das eine Traumatisierung bestätigen und zu einer medikamentösen Behandlung raten soll: "Mit diesem Ergebnis hat man wohl nicht gerechnet." Unverständlich sei auch, dass Behördenvertreter ihre Entscheidung damit begründet hätten, sich einer Entscheidung des Asylgerichtshofs nicht hinwegsetzen zu wollen - obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt angeblich noch gar nicht entschieden haben soll.

Unterstützung geholt hatten sich die Grünen von der Journalistin und Russland-Expertin Susanne Scholl. Es sei ein Irrglaube zu denken, Tschetschenien sei ein Rechtsstaat. Tatsächlich würde ein Clan regieren, der versuche, einstige Gegner auszuschalten. Eine Abschiebung dorthin würde also gegen internationales Recht verstoßen, die Behauptung, der Betroffene würde lügen, sei schlicht "niederträchtig". Scholl: "Ich schäme mich als Österreicherin."

Innenministerium kontert

Das Innenministerium hat indessen auf ein Schreiben der Grünen reagiert. Aus Gründen des Datenschutzes sei es leider nicht zulässig, "ohne Vorlage einer Vollmacht in konkreten Einzelfällen Auskünfte zu einzelnen Verfahrensschritten und Inhalten zu erteilen", heißt es darin. Zum Fall der Verhaftung des abgeschobenen Asylwerbers in Russland meint das Ministerium, dass rein nationale Haftbefehle eines Herkunfts- oder Transitlandes im Ausland nicht bekannt seien und sohin auch nicht eingesehen werden könnten. Ein Überstellungshindernis wäre etwa, "wenn dem Fremden in seinem Heimatland die Todesstrafe drohen würde".

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