Abschiebung in Häfen trotz Arztbefund

Police officers guard the entrance to Moscow's Domodedovo airport January 25, 2011. Prime Minister Vladimir Putin vowed revenge on Tuesday for a suicide bombing that killed at least 35 people at Russia's busiest airport and underscored the Kremlin's failure to stem a rising tide of attacks. REUTERS/Tatyana Makeyeva (RUSSIA - Tags: CRIME LAW TRANSPORT POLITICS)
Tschetschene trotz chefärztlichem Attest abgeschoben. Nun sitzt er in Moskauer Gefängnis.

Die Fremdenpolizei kam am Morgen, um 6.30 Uhr, um Rasambek, seine Frau Raisa und die beiden Töchter Fariza (16) und Zulfiya (14) zu holen. Fünf Jahre kämpfte die Familie in Österreich um Asyl. Der Vater gab an, in Tschetschenien politisch verfolgt zu werden, weil er Anhänger des 2005 ermordeten Präsidenten Aslan Maschadow gewesen sei.

Rasambek I. sprach von Überfällen und Folter. Allein der Asylgerichtshof glaubte dem 47-Jährigen nicht. Eine politische Verfolgung liege nicht vor. Letzten Mittwoch wurde die Familie nach Moskau abgeschoben. Denn in Russland drohe Familie I. keinerlei Gefahr.

Wie nun Standard und ORF berichten, war diese Annahme falsch: Noch am Flughafen wurde der 47-Jährige verhaftet und unter zweifelhaftem Vorwand in ein Gefängnis 115 Kilometer südlich von Moskau gebracht. Ihm wird vorgeworfen, 2001 ein Auto gestohlen zu haben. Der Haftbefehl wurde aber erst 2012 ausgestellt. Rasambeks Frau und die beiden Kinder sind nun untergetaucht. „Die Vorwürfe der russischen Behörden sind fabriziert“, sagt die russische Menschenrechtlerin Svetlana Gannuschkina. „Es gibt in letzter Zeit oft solche Prozesse gegen Tschetschenen.“ Auch Gerhard Mangott, Österreichs profiliertester Russlandexperte, sagt: „Das sieht nach einem konstruierten Delikt aus. Nur 5 Prozent der Angeklagten werden in Russland je freigesprochen.“

Lebensgefährlich?

Hat Österreich hier einen Menschen zu leichtfertig abgeschoben und ihn somit großer Gefahr ausgesetzt? „Wir wussten nichts von dem Haftbefehl, also können wir uns auch keinen Vorwurf machen“, heißt es hierzu vom Asylgerichtshof. Doch die Rechtsvertreter der Familie erheben weitere Vorwürfe: „Wir haben um eine Wiederaufnahme des Verfahrens angesucht, weil selbst der Amtsarzt der Fremdenpolizei die traumatischen Störungen Rasambeks bestätigt hat.“

Dieser Antrag liege in der Tat vor, bestätigt man beim Asylgerichtshof. „Doch er ist noch offen.“ Doch wieso wird ein Mensch abgeschoben, solange dessen Antrag noch nicht bearbeitet wurde? „Weil kein Grund vorlag, in dem Fall eine aufschiebende Wirkung zu erteilen.“ - M. Gantner, I. Salewski

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