Deutlich mehr Festnahmen wegen Schlepperei

Aufgriff Schlepper mit 31 Flüchtlingen aus Syrien in einem desolatem Kleinbus auf der Welser Autobahn in Oberösterreich.
Haftzahlen von 198 mit Stichtag 1. Juli binnen eines Monats auf 278 angestiegen.

Die Anzahl der Schlepper, die wegen Vergehen nach dem Fremdenpolizeigesetz (FPG) und anderer damit verbundener Delikte in Haft sitzen, ist binnen eines einzigen Monats stark angestiegen. Wurden mit Stichtag 1. Juli 198 Verdächtige österreichweit in Justizanstalten angehalten, waren es am 1. August bereits 278. Diese Zahlen gab das Justizministerium am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage bekannt.

Von den 278 befanden sich 68 in Strafhaft und 210 in Untersuchungshaft. Einen Monat zuvor verzeichnete die Justiz 51 Strafgefangene und 147 U-Häftlinge. Wie das Justizministerium betonte, ist bei diesen Zahlen zu berücksichtigen, dass den Verdächtigen bzw. abgeurteilten Tätern neben Schlepperei in der Regel auch andere Vergehen vorgeworfen werden.

2015: 203 Schlepperei-Anklagen

Im ersten Halbjahr 2015 hat es in Österreich 203 Anklageerhebungen wegen Schlepperei gegeben. Im gesamten Vorjahr waren es 296 gewesen, 2013 insgesamt 188. Österreichweit waren bis Juli bereits 812 Schlepperei-Fälle bei den Staatsanwaltschaften anhängig. 2014 waren es insgesamt 1.104, 2013 in Summe 1.026 gewesen, so die Zahlen des Justizministeriums.

In den Zahlen enthalten sind auch Ermittlungen gegen unbekannte Täter. So bearbeiteten die Staatsanwaltschaften 2014 insgesamt 341 Fälle gegen unbekannte Täter, heuer waren es bereits 257.

Deutlich mehr Festnahmen wegen Schlepperei
Aufgriff Schlepper mit 31 Flüchtlingen aus Syrien in desolatem Kleinbus, A25 Welser Autobahn bei Marchtrenk, OÖ

Verfahrenseinstellungen sind dem statistischen Datenmaterial zufolge rückläufig. Wurden 2013 insgesamt 725 Schlepperei-Verfahren eingestellt, waren es 2014 insgesamt 559, heuer mit Stand Juli 330.

Für das Vorjahr liegen auch genaue Verurteilungszahlen vor. 296 Mal wurde Anklage erhoben, in 227 Fällen gab es Verurteilungen. Großteils wurden teilbedingte Freiheitsstrafen (153 Mal) ausgesprochen, gefolgt von bedingten Freiheitsstrafen (40 Mal). In 19 Fällen wurde eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt.

Gesetz: 2 bis 3 Jahre Haft

Der Strafbestand der Schlepperei ist im Paragraf 114 des Fremdenpolizeigesetzes geregelt. Für Ersttäter, die die "rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs mit dem Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern", sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor.

Deutlich mehr Festnahmen wegen Schlepperei
20 Flüchtlinge, Asylwerber, darunter Kinder und zwei Babys im Alter von wenigen Monaten, wurden am 7. August 2015 von Schlepper einfach auf der Westautobahn A1 bei Allhaming (Bez. Linz Land) ausgesetzt, Autobahn, OÖ

Bis zu drei Jahre Haft drohen Personen, die in den fünf Jahren zuvor schon einmal wegen Schlepperei verurteilt wurden. Wer die Tat gewerbsmäßig, in Bezug auf "eine größere Zahl von Fremden" oder auf eine Art und Weise verübt, die Fremde "auf längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt", ist vom Gericht mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

BIs zu 10 Jahre bei Menschengefährdung

Ein bis zu zehn Jahre Haft drohen Personen, die die Schlepperei als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung ausüben. Die gleiche Strafdrohung gibt es für Verdächtige, die bei der Schleppung das "Leben des Fremden gefährden".

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