Verletztem Fußballer droht Verfahren der Justiz

Dem Ex-SV-Ried-Spieler Schicker (r.) drohen auch rechtliche Folgen.
Polizei will Andreas Schicker nach Böllerunfall wegen des Verdachts der Gefährdung anzeigen.

Zusätzlich zu den physischen Folgen des Böller-Unglücks könnten Fußballer Andreas Schicker auch rechtliche Probleme bevorstehen: Die Polizei will den 28-Jährigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung durch Sprengmittel bei der Staatsanwaltschaft Leoben anzeigen. Der Steirer hatte einen Knallkörper gezündet, der nur von Pyrotechnikern erworben werden darf.

Dabei verlor der Sportler die linke Hand und ein Stück seines Armes, sie mussten amputiert werden. Die rechte Hand konnte gerettet werden (der KURIER berichtete). Ein Freund, der Schicker in der Nacht zum Sonntag begleitet hatte, wurde durch die Detonation einige Meter zur Seite geschleudert. Vermutet wird, dass der Fußballer, der zuletzt beim SV Horn in Niederösterreich engagiert war, den Böller mit bengalischem Feuer verwechselt hat.

Mittlerweile steht auch fest, um welche Art Kracher es sich gehandelt hat: Der "Boden-Blitzknall" werde laut Polizei zwar in Deutschland hergestellt, allerdings hauptsächlich in Österreich verkauft. Auf dem Knallkörper seien Sicherheitshinweise, sagte der Produzent aus: Kracher auf den Boden legen, anzünden und weggehen laut Polizei allerdings mindestens 30 Meter, ein so großer Sicherheitsabstand sei bei Knallkörpern der Kategorie 4 notwendig.

Die Beamten interessiert vor allem, wie der Fußballer in den Besitz des Knallkörpers kam. Die Befragung von Schickers Begleiter ist bereits abgeschlossen: Der 27-Jährige sei auch Tage nach dem Unglück noch unter Schock gestanden und mehrfach in Tränen ausgebrochen. Er stand neben Schicker, als der "Boden-Blitzknall" in dessen linker Hand hochging.

Prozess

Welche rechtlichen Folgen Böllerschießen haben kann, steht nach einem Prozess in Salzburg fest. Ein 27-Jähriger erblindete am linken Auge, nachdem er im Mai 2012 bei einer Hochzeit von einem Stein verletzt wurde, den ein Kracher aufgewirbelt hatte. Gestern wurden zwei Salzburger nicht rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt: Der 37-Jährige, der den Böller gezündet haben soll, bekam vier Monate bedingt; sein Freund, der den Böller besorgt haben soll, drei Monate bedingt. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

Das Zünden von Böllern ist eindeutig Männersache, zumindest in den Fällen, die Verletzungen nach sich ziehen: Unter jenen rund 600 Menschen, die zwischen 2011 und 2013 nach Unfällen mit Silvesterkrachern ins Spital mussten, waren laut Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) bloß zwei Prozent weiblich.

33 Prozent der Opfer waren zwischen 15 und 24 Jahre alt, 25 Prozent waren sogar noch Kinder unter 15 Jahren. "Gerade Burschen und jungen Männern fehlt es oft am notwendigen Gefahrenbewusstsein und Wissen über den Umgang mit pyrotechnischen Produkten", analysiert KFV-Direktor Othmar Thann. Zwei Drittel der Betroffenen verletzten sich an Händen und Armen.

Tödlich enden zum Glück nur wenige Unfälle mit Böllern. Vor zehn Tagen starben im oststeirischen Kapfenstein ein 57-jähriger Mann und sein Sohn, 29, als selbst gebaute Kracher detonierten. Zwischen 2004 und 2013 gab es zu Silvester insgesamt fünf Tote nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern, alle Opfer waren Männer.

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