245 Mitarbeiter klagen Spitalsholding

Spitalsmitarbeiter wollen finanzielle Einbußen nicht hinnehmen
Streichung der Ambulanzgebührenbeteiligung vor Arbeitsgericht – es geht um 1,2 Millionen Euro.

Es soll vorkommen, dass man sich mit seinem ehemaligen Dienstgeber vor dem Arbeitsgericht trifft. Geht es um einen aktuellen Fall, so wird die Causa allerdings pikant: Am Klagenfurter Landesgericht wurde gestern, Montag, die Klage von 245 Mitarbeitern der Landeskrankenanstaltenbetriebsgesellschaft (KABEG) gegen den Arbeitgeber und das Land Kärnten verlesen. Die Angestellten wollen die erfolgte Streichung der Ambulanzgebührenbeteiligung nicht "schlucken"; es geht um insgesamt 1,2 Mio. Euro.

Ambulanzgebühren zahlen die Krankenkassen für externe Leistungen, wie etwa Laboruntersuchungen, an die Betreibergesellschaft KABEG. Diese wurden in den vergangenen Jahren anteilig an Ärzte, Labormitarbeiter und administrative Fachkräfte zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt. Davon profitierten insgesamt 245 Mitarbeiter in den Landesspitälern Klagenfurt, Villach und Wolfsberg. Die Zuschüsse bewegten sich je nach Beruf zwischen 50 und 1000 Euro monatlich. Die KABEG stellte diese Zahlungen allerdings im Zuge eines Sparkonzepts mit 1. Juli 2015 ein – die betroffenen Mitarbeiter reichten daraufhin über den Betriebsrat beim Arbeitsgericht eine zivilrechtliche Klage ein.

Am Montag trafen sich die Streitparteien zur ersten Tagsatzung. Die unterschiedlichen Positionen lassen eine außergerichtliche Einigung unwahrscheinlich erscheinen. "Die Ambulanzgebührenbeteiligung ist seit Jahrzehnten fixer Bestandteil des Gehalts. Das kann man nicht einfach streichen, nur weil man rasch 1,2 Millionen Euro einsparen will", betont Zentralbetriebsrat Arnold Auer. Er geht davon aus, dass das Gericht die Unzulässigkeit des Zahlungsstopps feststellt. "Man kann ja alle 245 Zeugen vorladen."

"Freiwillige Leistung"

KABEG-Vorstand Arnold Gabriel hingegen spricht von einer "freiwilligen Leistung, die der Dienstgeber in Form einer Gewinnbeteiligung für externe Leistungen ausgezahlt hat. Diese wurden während der Arbeitszeit erbracht." Inzwischen erwirtschafte man aber keine Gewinne mehr. "Hätte ich die Beteiligung nicht gestrichen, könnte man mir sogar Untreue vorwerfen", ergänzt er.

Die Verhandlung am Arbeitsgericht wurde gestern bis Anfang Jänner vertagt. Beide Seiten wurden aufgefordert, inzwischen die jeweiligen Sachverhalte schriftlich einzubringen.

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