14-Jähriger bedrohte Bruder mit Messer

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Prozess: Jugendlicher kommt in betreute WG

Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein 14-jähriger Bub wegen schwerer Nötigung verurteilt worden. Der Jugendliche hatte vor zehn Tagen seinen kleinen Bruder mit einem Messer bedroht, um die Mutter zum Aufheben einer Internet-Sperre zu zwingen. Der Jugendliche saß seit dem Vorfall im Gefängnis und wurde heute enthaftet. Das Urteil (Probezeit drei Jahre) ist bereits rechtskräftig.

Psychotherapie

Der Schuldspruch zog aber vorerst keine klassische Strafe mit sich. Wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner der APA sagte, muss der 14-Jährige eine Psychotherapie absolvieren, bekommt Bewährungshilfe und wird in eine betreute Wohngemeinschaft für Jugendliche einziehen. Die Öffentlichkeit wurde zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen. Wie sich der junge Angeklagte zur Tat äußerte, ist darum nicht bekannt.

Streit am Muttertag

Der Jugendliche war am Vormittag des 8. Mai – dem Muttertag – in der Wohnung in der Stadt Salzburg mit seinem neunjährigen Bruder in Streit geraten. Die 43-jährige Mutter kappte schließlich die Internetverbindung in der Wohnung und wies die Streithähne in ihre Zimmer.

Elf Zentimeter langes Messer

Unter dem Vorwand, sich bei seinem kleinen Bruder entschuldigen zu wollen, rief der Jugendliche den Neunjährigen zu sich. Dabei packte er unvermittelt seinen Bruder und hielt ihm ein elf Zentimeter langes Küchenmesser an den Hals. Er wollte so seine Mutter zwingen, die Internetverbindung wiederherzustellen, um ein Computerspiel weiterspielen zu können.

Im Badezimmer eingesperrt

Die verängstigte Frau kam der Aufforderung nach und sperrte sich mit dem jüngeren Sohn in das Badezimmer ein. Dann alarmierte sie über den Notruf die Polizei. Erst bei Eintreffen der Streife öffnete die Frau die Türe und ließ die Beamten in die Wohnung. Die Polizisten gingen in das Zimmer des 14-Jährigen und nahmen ihm dort das Messer aus der Hand.

Der Teenager wurde zunächst in Verwahrungshaft genommen, einen Tag darauf wurde wegen Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft verhängt. Wie Richterin Madeleine Vilsecker am Mittwoch sagte, sei bei der Tat eindeutig eine Grenze überschritten worden.

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