Verteidiger als erste Wahl bei Kapitalverbrechen

Strafverteidiger Andreas Mauhart
Anwalt Andreas Mauhart lieferte beim Leondinger Mordprozess Dramatik pur.

"Natürlich sind da Personen dabei, die man nicht zum Freund haben möchte."

Als Strafverteidiger will der Linzer Rechtsanwalt Andreas Mauhart Sympathien und Emotionen für oder gegen seine Mandanten auszuklammern. In der vergangenen Woche ließ der gewiefte Advokat im Schwurgerichtsprozess aber persönliche Barrieren fallen. Für seinen Schulfreund Roland H., der ein Leondinger Seniorenpaar im Blutrausch getötet hatte, warf Mauhart vor den Richterinnen und den Geschworenen auch seine persönliche Reputation in die Waagschale.

Im eineinhalbstündigen Eröffnungsplädoyer verglich er wort- und gestenreich die Situation des Freundes, dessen Familie schikaniert wurde, mit einem Druckkochtopf auf der Herdplatte. Die "Explosion" samt detailreicher Schilderung der brutalen Tat inszenierte Mauhart als Horrorszene.

Die Mordanklage des Staatsanwaltes gegen den zweifachen Familienvater H. konnte er letztendlich (siehe unten) in die noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen Totschlags umlenken.

Neue Fälle

Schon steckt der 42-jährige Anwalt aber mitten in den nächsten blutigen Kapitalverbrechen, die derzeit Oberösterreichs Kriminalisten und die Öffentlichkeit beschäftigen. Eine Hauptrolle auf der Bühne der Strafjustiz ist dem selbstbewusste Anwalt somit weiter gewiss.

So hat Mauhart die Mandantschaft für jenen 24-jährigen portugiesischen Staatsbürger übernommen, der Mitte Juni eine 20-jährige Maturantin in einem Welser Pub niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben soll. Eine Attacke auf eine völlig Unschuldige. Beim mutmaßlichen Täter könnten Drogen und Alkohol oder auch ein sexuelles Motiv hinter dem Ausraster stecken. Und auch die 40-jährige Frau aus Linz-Ebelsberg, die Anfang Juli ihren 53-jährigen Lebensgefährten bei einem Streit im Rausch mit nur einem Messerstich das Leben genommen haben soll, hat Andreas Mauhart als ihren Rechtsbeistand gewählt.

"Mit der Fülle der Fälle gehen solche Verfahren natürlich leichter von der Hand", meint Mauhart, der in seiner Anwaltskanzlei noch zwei Anwälte beschäftigt hat. In OÖ und auch darüber hinaus ist er die erste Adresse, wenn Mordanklagen im Schwurgericht anstehen.

Nummer eins

Gut und gerne 95 Prozent aller dieser Kapitalverbrechen in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten hat Mauhart als Verteidiger begleitet. Vielfach waren da spektakuläre Einsätze dabei. Etwa 2012, als er in einem Prozess wegen Raubmordes einer durch DNA-Spuren schwer belasteten Slowakin sensationell zum Freispruch verhalf. Im sogenannten "Glätteisenmord", bei dem ein 29-Jähriger den Tod der Ex-Freundin als Selbstmord erklären wollte, zogen Mauhart und sein Mandant den Kürzeren. "Den Strafrechtler, der alles gewinnt, den gibt es nicht", kommentiert er Niederlagen.

In der Strafjustiz werden Stil und Intensität, mit der Mauhart in den Ring steigt, nicht nur positiv kommentiert. "Das könnte man wohl auch als Auszeichnung werten", meint der ehrgeizige Anwalt, dessen Werdegang höchst interessant ist. Trotz HTL-Matura wollte er kein Techniker sein. Er gründete dann eine Firma für Rhetorik-Kurse und zog in sieben Semester das Jus-Studium an der Linzer Kepler-Universität durch.

Tag der Entscheidung

Mit einem einstimmigen Votum schlugen sich die Geschworenen im Leondinger Mordprozess auf die Seite der Verteidigung. Statt des von Staatsanwalt Reinhard Steiner verlangten Schuldspruchs wegen Mordes, stimmten sie mit 8:0 für Totschlag. Roland H. , 42, wurde für die Tötung des Pensionistenpaares Erich und Regina Z. zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Weder der Angeklagte noch der Staatsanwalt nahmen das Urteil an. Beide Seiten wollen die drei Tage Bedenkzeit ausnützen. Morgen endet die Berufungsfrist. „Wir sind mit dem Urteil zufrieden“, meinte Anwalt Andreas Mauhart. Sollte seitens des Staatsanwalts berufen werden, wolle man selbst ebenfalls das Rechtsmittel ergreifen, kündigte er an.
Wie schon im Eröffnungsplädoyer startete Mauhart auch im Schlussplädoyer noch eine Fahrt auf der emotionellen Hochschaubahn. Er zeigte den Geschworenen Bilder der Kinder des Angeklagten. Der achtjährige Bub und das fünfjährige Mädchen sollen vom getöteten Paar übel beschimpft worden sein. Sogar vom Ertränken im Pool soll hinter dem Zaun laut gesprochen worden sein.
Stark reduziert wurde vom Gericht die Entschädigungsforderung der Tochter der Opfer. Statt 53.000 Euro muss H. 12.000 für Begräbnis und Trauerschmerzen zahlen.

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