Mithäftling vergewaltigt: Haftstrafen

Einer der beiden Angeklagten, der sich wegen der Vergewaltigung eines 17-jährigen Mithäftlings vor dem Landesgericht Linz verantworten muß.
Beide Jugendlichen müssen wegen Vergewaltigung eines 17-Jährigen in Haft. Urteile nicht rechtskräftig.

Ein 17-Jähriger und ein 18-Jähriger sind am Dienstag im Landesgericht Linz wegen der Vergewaltigung eines Mithäftlings nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Ältere bekam zweieinhalb Jahre, der Jüngere eine Zusatzstrafe von einem Jahr. Er hatte im März bereits als "Wasserwald-Vergewaltiger" vier Jahre und eine Einweisung ausgefasst.

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. März dieses Jahres einen Mithäftling in der Justizanstalt Linz zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Mit Schlägen auf den Kopf und den Oberkörper sowie mit der Drohung, ihn ansonsten mit einem Besenstiel zu vergewaltigen, sollen die zwei Jugendlichen ihr Opfer gefügig gemacht haben. Zunächst bestritten beide die Vorwürfe. In der Hauptverhandlung zeigte sich der 18-Jährige dann geständig, belastete den anderen aber nicht. Der 17-Jährige gab nur die Körperverletzung zu.

Das Gericht ging allerdings davon aus, dass der Ältere den Jüngeren deckte und sprach beide schuldig. Der 18-Jährige wurde wegen Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zwei Bewährungsstrafen im Ausmaß von zwei Monaten und zwei Wochen wurden widerrufen. Der 17-Jährige erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr und erneut eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Beide müssen dem Opfer Teilschmerzensgeld in der Höhe von 2.000 bzw. 2.500 Euro zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der ältere Angeklagte kündigte Berufung an, der jüngere erbat sich Bedenkzeit.

Diskussion

Zu Prozessbeginn war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Causa war im Zuge der im Sommer entbrannten Diskussion um Übergriffe im Jugendstrafvollzug öffentlich bekannt geworden.

Nach der Vergewaltigung eines 14-Jährigen durch einen Mithäftling in der Justizanstalt Josefstadt forderte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) - nachdem sie zuvor mit der Äußerung, der Strafvollzug sei kein Paradies für Aufregung gesorgt hatte - alle Gefängnisse auf, allfällige Übergriffe zu melden. Drei weitere aus dem Jahr 2013 wurden dadurch publik, einer davon in war jener Linz.

"Wasserwald-Vergewaltiger" mit 15

Zu Verhandlungsbeginn wurde dann klar, dass es sich bei einem der Angeklagten um jenen Jugendlichen handelte, der heuer bereits als "Wasserwald-Vergewaltiger" für Schlagzeilen gesorgt hatte. Er hat in dem Linzer Naherholungsgebiet versucht, zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren zu vergewaltigen sowie eine 67-Jährige tatsächlich missbraucht. Damals war er erst 15 Jahre alt. Drei Tage bevor er dafür zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, soll sich der am Dienstag verhandelte Vorfall zugetragen haben.

Sein Anwalt Helmut Blum übte nach dem Prozess Kritik am Strafvollzug: Seit Herbst 2012 habe man gewusst, dass bei seinem Mandanten laut Sachverständigengutachten die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt vorliegen. "Für mich ist es unverständlich, dass man darauf nicht reagiert hat." Man hätte den Jugendlichen in einer Einzelzelle unterbringen sollen, so der Verteidiger.

Vergewaltigung in Justizanstalt Josefstadt

Nach dem Bekanntwerden der Vergewaltigung eines 14-Jährigen durch einen Mithäftling in der Justizanstalt Josefstadt in Wien ist im Sommer eine Diskussion um sexuelle Übergriffe im österreichischen Jugendstrafvollzug entbrannt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) forderte daraufhin alle Gefängnisse auf, allfällige Übergriffe zu melden. Drei weitere aus dem Jahr 2013 wurden dadurch publik, einer davon in war jener Linz.

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