Milde Strafen für Pärchen nach Rip-Deal

Milde Strafen für Pärchen nach Rip-Deal
Vier und zwei Jahre nach misslungenem Coup in Linzer Bank. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Eine rumänische Großfamilie drückte am Donnerstag den Angeklagten eines Rip-Deals (Vorauszahlungsbetrug, Anm.) im Landesgericht Linz die Daumen. Mit Tränen und vielen Seufzern verfolgte sie die Strafverhandlung. Deutlich weniger emotional präsentierten sich die beiden Betroffenen: Modina A. und Gheorghe L. agierten bei der Einvernahme sehr wortkarg und kämpften mit gravierenden Erinnerungslücken. Über ihre Hintermänner konnten oder wollten sie nichts sagen.

Das Verbrechen, für das sie sich verantworten mussten, hatte sich am 4. Dezember 2014 in einer Linzer Bank zugetragen und für viel Aufsehen gesorgt. A. und L. waren dort elegant gekleidet aufgetaucht und hatten sich als abgesandte Finanzverantwortliche eines spanischen Unternehmens ausgegeben. Hintergrund war eine zugesicherte Investition in Höhe von 20 Millionen Euro für ein österreichisches Immobilienprojekt. Die vermeintliche Finanzspritze war aber an eine Bedingung geknüpft. Der österreichische Geschäftsmann sollte 400.000 Euro in bar an die angeblichen Wirtschaftsprüfer übergeben. Dieser Betrag war angeblich zur Deckung von Spesen, Versicherungen und Provisionen nötig. Die Gesandten sollten in der Bank die Scheine nur zählen, in Kuverts versiegeln und dann im Tresor einsperren.

Achselversteck

Im Tresorraum tauschten A. und L. das Bargeld schließlich in einem unbeobachteten Moment gegen ein äußerlich ähnliches Paket mit wertlosen Papierschnitzeln aus. Die 400.000 Euro klemmte sich A. unter ihre Achsel, die von einem Mantel verdeckt war. Beide konnten aber noch in der Bank festgenommen und das Diebsgut sichergestellt werden.

"Kleine Würschtl"

"Wir wurden manipuliert", beklagte sich der 56-jährige L. bei Richterin Katharina Steindl-Neumayr. Der 21-fach Vorbestrafte behauptete, in dem Fall nur ein ganz kleines Rädchen gewesen zu sein. Für den Coup sollte er angeblich nur 10.000 Euro kassieren, während seine 22-jährige, bisher unbescholtene Komplizin (die nur drei Jahre Schulausbildung hat) 60.000 Euro erhalten sollte. "Mir scheint doch, als wären Sie hier der Hauptakteur gewesen", widersprach Staatsanwältin Michaela Breier.

Anwalt Nikolaus Rast bezeichnete seine Mandanten als "kleine Würschtl", die in eine Falle getappt seien. Urteil: Zwei Jahre Haft für A., vier Jahre für L. – nicht rechtskräftig.

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