Anklage gegen Rzeszut fix

Johann Rzeszut, der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofs.
Der Ex-OGH-Präsident soll als Zeuge im Fall Kampusch falsch ausgesagt haben.

Johann Rzeszut, der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), wird sich wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage im Fall Natascha Kampusch gerichtlich verantworten müssen. „Die entsprechende Anklage ist von uns beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht worden“, bestätigte am Mittwoch Philip Christl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, gegenüber dem KURIER.

Anklage gegen Rzeszut fix
File photo of Austrian kidnap victim Natascha Kampusch posing before receiving the Buchliebling (Book Favourite) award for her book "3,096 Days" during a ceremony in Vienna June 1, 2011. The man who kidnapped Austrian schoolgirl Kampusch in 1998 and held her in a secret cell under his house for eight years almost certainly acted alone, according to a new report published on April 15, 2013. REUTERS/Heinz-Peter Bader/Files (AUSTRIA - Tags: CRIME LAW HEADSHOT)

Seitens der Anklagebehörde war gegen den ehemaligen Höchstrichter aber auch wegen des Verdachts der Bestimmungstäterschaft zum Amtsmissbrauch ermittelt worden. „Dieses Verfahren musste jedoch eingestellt werden“, betont Christl. Rzeszut, der auch im Verein Transparency International agiert, war vorgeworfen worden, einen niederösterreichischen Polizisten dazu angeleitet zu haben, illegal in einer Volksschule zu ermitteln, um zu versuchen, an die DNA eines Mädchens zu gelangen. Der pensionierten OGH-Präsident wurde verdächtigt, dass er auf diese Weise Klarheit erlangen wollte, ob es sich bei dem Kind um die leibliche Tochter Natascha Kampuschs handelt. Der Polizist hatte sich auf den Kontakt mit dem ehemaligen Höchstrichter berufen.

Wahrheitspflicht

Der Spitzenjurist, der als Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission behördlichen Versäumnissen in der Causa Kampusch nachgehen sollte, hatte diese Vorwürfe stets dementiert. In dem Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten soll Rzeszut allerdings unter Wahrheitspflicht ausgesagt haben, den mittlerweile vom Dienst suspendierten 63-Jährigen weder zu kennen, noch jemals mit ihm telefoniert zu haben. Eine Rufdaten-Rückerfassung widerlegte aber diese Behauptung.

Demnach sollen er und der Beamte – der im August wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden ist – regelmäßig telefonischen Kontakt gehabt haben. Die Folge war, dass gegen den früheren Höchstrichter Ermittlungen eingeleitet wurden, die wegen Befangenheit an die Staatsanwaltschaft Linz delegiert worden sind.

Das zu erwartende Gerichtsverfahren gegen Rzeszut wird nach derzeitigem Stand aber in Wien stattfinden – außer, es muss ebenfalls wegen Befangenheit an einen anderen Gerichtsstandort abgetreten werden...

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