U-Haft über 14-Jährigen aus St. Pölten verlängert

Mertkan G. wurde enthaftet.
Landesgericht sieht weiterhin Flucht- und Tatbegehungsgefahr

Der terrorverdächtige 14-jährige Mertkan G. aus St. Pölten bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Es bestehe Flucht- und Tatbegehungsgefahr, sagte Andrea Humer, Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten am Freitagvormittag. Die U-Haft gelte nun bis 2. März, sollte bis dahin nicht von der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift fertiggestellt worden sein, so Humer.

Der 14-Jährige war erstmals im Herbst 2014 festgenommen worden, nachdem er eine Anleitung zum Bau einer Bombe aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Danach soll G. gedroht haben, einen belebten Ort, wie den Wiener Westbahnhof in die Luft zu sprengen.

Nach einer Haftprüfung wurde der 14-Jährige Mitte November - unter Auflagen wie Bewährungshilfe, Schulbesuch und psychologischer Betreuung - enthaftet. Er musste außerdem seinen Pass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Am 13. Jänner tauchte der Jugendliche plötzlich unter. Nachdem er von der Schule nicht heimgekommen war, erstattete seine Mutter die Abgängigkeitsanzeige. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ordnete in der Folge die Festnahme an. Schließlich wurde der 14-Jährige am 16. Jänner in Wien-Mariahilf aufgespürt und erneut festgenommen. Seitdem befindet er sich in der Justizanstalt St. Pölten in U-Haft.

Kommentare