Besitzer wollen Jäger aus den eigenen Wäldern aussperren

Karl Auer und Hannes Steinbacher (v.l.) wollen die Jagd auf ihrem Grund und Boden verbieten
Forstexperte mahnt, die Folgen einer Nichtbejagung zu bedenken.

"Wir wollen einfach nicht, dass auf unserem Boden gejagt wird, weil die Jäger mit den Tieren nicht respektvoll umgehen und wir uns unsicher fühlen." So erklären die Landwirte Hannes Steinbacher, 39, und Karl Auer, 46, warum sie – wie berichtet – einen offiziellen Antrag gestellt haben, aus der "Zwangsmitgliedschaft" in der Jagdgenossenschaft Gschwendt, Bezirk Zwettl, auszutreten.

"Das Verfahren kann Jahre dauern, das ist uns bewusst, aber wir geben bestimmt nicht nach", sind die beiden einig, die gemeinsam rund 70 Hektar Wald, Wiesen und Äcker im Raum Kottes besitzen.

Verfahren

Josef Schnabl, stellvertretender Bezirkshauptmann von Zwettl, bestätigt, dass ein Verfahren läuft und dass seine Behörde entsprechend dem nö. Jagdgesetz entscheiden muss.

Seit der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2012 in einem Fall in Bayern entschieden hat, dass die Zwangsbejagung ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht ist, wollen nicht nur in Deutschland immer mehr Menschen, die Jagd auf ihrem Grundbesitz verhindern.

Für den Obmann des Verband des der Land- und Forstbetriebe Österreichs, Felix Montecuccoli, eine spannende gesellschaftliche Frage. Er meint: "Grundsätzlich begrüßen wir als Besitzer, dass das Eigentum ernst genommen wird." Dass das Eigentumsrecht in der EU höher bewertet werde als das Jagdrecht, liege daran, das ersteres in der Grundrechtecharta abgesichert sei, das zweite nicht. Allerdings müsse man auch Folgen einer Nichtbejagung berücksichtigen: "Wer zahlt Wildschaden, wenn es keine Jäger gibt?", fragt er und ist zuversichtlich: "Ein Experiment mit unbejagten Flächen wird klar zeigen, welche Bedeutung die Jagd hat."

Montecuccoli sieht aber auch einen großen Widerspruch in der gesellschaftlichen Entwicklung: "Auf der einen Seite gibt es Beifall für geforderte Jagdverbote. Auf der anderen Seite wollen möglicherweise die gleichen Leute, dass der Wald für das Mountainbiken freigegeben wird, was auch einen Eingriff ins Grundeigentum darstellt", sagt er.

Umzäunen

"Die Möglichkeit, eine Fläche aus der Jagd auszunehmen, gibt es ohnehin seit 70 Jahren, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt", erklärt Peter Lebersorger, Geschäftsführer des nö. Landesjagsverbandes. Dazu müsste das Grundstück beispielsweise Schalenwild-dicht umzäunt und das jagdbare Wild ausgetrieben werden.

Unterstützung für die Versuche, die Jagd auf immer mehr Flächen abzustellen kommt unter anderem vom "Verein gegen Tierfabriken" und der "Initiative für die Abschaffung der Jagd".

Auer und Steinbauer glauben, dass sich bald viele Grundbesitzer ihrem Beispiel anschließen werden.

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