"Was soll man von so einem Menschen erwarten?"

Am Steinbruchweg in Großhöflein wurde Caroline am 31. Oktober 2014 angeschossen
Schussopfer Caroline Bredlinger über ihre Gefühle vor dem Prozess am Dienstag.

Am Dienstag muss sich der 32-jährige Oliver L. wegen des Verdachts der absichtlichen schweren Körperverletzung (§ 87, Abs. 1 StGB) im Landesgericht Eisenstadt vor Einzelrichter Wolfgang Rauter verantworten. Der frühere FPÖ-Bezirkspolitiker aus dem Mittelburgenland soll am Halloween-Abend im vergangenen Herbst in Großhöflein nahe Eisenstadt die 13-jährige Caroline Bredlinger angeschossen haben. Das Projektil zersplitterte im Beckenbereich der mehrfachen Leichtathletik-Landesmeisterin und wurde bisher operativ nicht entfernt. "Mein Mandant wird die Verantwortung übernehmen", sagte L.‘s Anwalt Christian Supper im Vorfeld zum KURIER. Strafrahmen im Falle einer Verurteilung: ein bis fünf Jahre Haft.

KURIER: Caroline, wie geht es Dir jetzt, vier Monate nach dem Schuss – körperlich und seelisch?Caroline Bredlinger: Im Großen und Ganzen okay. Allerdings habe ich täglich Schmerzen, vor allem wenn ich länger sitze, zum Beispiel in der Schule, manchmal aber auch abends im Bett.

Du läufst schon wieder Rennen, behindert Dich die Verletzung noch?

Im Wettkampf eher nicht. Manchmal während und nach dem Training und bei Dauerläufen.

Soll das zersplitterte Projektil noch entfernt werden?

Aus heutiger Sicht nicht.

Mit welchen Gefühlen erwartest Du den Prozess am Dienstag und was wünscht Du Dir als Resultat?

Kann ich nicht so wirklich sagen, da ich nicht so recht weiß, was da auf mich zukommt. Ich hoffe, dass der ,Verrückte‘ doch eine Zeit lang ins Gefängnis kommt. Außerdem erhoffe ich mir, dass er doch realisiert, dass Steine unbeweglich sind und schon gar nicht in Gruppen spazieren gehen (der Schütze hatte zunächst angegeben, auf einen Stein gezielt und Caroline versehentlich getroffen zu haben, Anm. d. Redaktion.)

Wartest Du auf eine persönliche Reaktion des Schützen?

Nein, was soll man von so einem Menschen erwarten?

Frau Bredlinger, wie geht es nach dem strafrechtlichen Teil zivilrechtlich weiter?

Ursula Bredlinger: Einen Teil haben die Anwälte schon im Vorfeld ausverhandelt, allerdings werden noch ein paar Gutachten eingeholt. Schließlich kann man Folgeschäden, etwa psychischer Natur, bei meiner Tochter Caroline nicht ausschließen.

Die Staatsanwaltschaft legt Oliver L. zur Last, dass er am 31. Oktober 2014 aus einem mit Zielfernrohr und Schalldämpfer bestückten Einzelladergewehr einen gezielten Schuss auf Caroline Bredlinger abgegeben habe.

Der seit 3. November in U-Haft sitzende Maurergeselle hatte zunächst behauptet, die Schülerin bei "Schießübungen" von der Terrasse seines Halbbruders in Großhöflein "versehentlich" getroffen zu haben. Laut Gutachten war der Schuss aber kein Querschläger, sondern ein direkter Treffer. Sein Mandant habe mittlerweile Schadenswiedergutmachung geleistet und für etwaige Folgeschäden ein "Haftungsanerkenntnis" abgegeben, sagt Anwalt Christian Supper von der Kanzlei "Radel Stampf Supper". Und es wäre L. auch ein Anliegen, sich bei Caroline Bredlinger zu entschuldigen, "wenn es zugelassen wird".

Das Verfahren gegen den Halbbruder von L. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde indes per Diversion erledigt, er leistet zu Gunsten des Bundes einen Geldbetrag. Als Zeuge beim Prozess werde er sich der Aussage entschlagen, sagte Anwältin Maria Münzenrieder von Beck & Dörnhöfer & Partner.

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