Umfahrung: Sperre der Straße möglich

Ob der Verkehr weiter über die Umfahrung rollt, wird sich zeigen
Weil es keine wasserrechtliche Bewilligung gibt, prüft das Landesverwaltungsgericht, ob die fünf Kilometer lange Straße nun gesperrt werden muss.

Die Ortsumfahrung von Schützen am Gebirge (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) ist erst seit Dezember 2014 in Betrieb. Jetzt könnte es passieren, dass die 5,2 Kilometer lange Straße gesperrt werden muss.

Wie berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor Kurzem den wasserrechtlichen Bescheid für das Straßenprojekt aufgehoben. Genauer gesagt wurde der Berufungsbescheid gekippt, der die von der Bezirkshauptmannschaft erteilte Bewilligung bestätigt hatte. Diese Entscheidung des VwGH hat eine aufschiebende Wirkung zur Folge. Das bedeutet, dass mit dem Bau der Straße nicht begonnen werden darf. Da die Umfahrung aber bereits in Betrieb ist, müsste sie theoretisch gesperrt werden.

Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht am Zug, das in der Causa Umfahrung zwei Verfahren zu führen hat, wie Präsident Manfred Grauszer erklärt. Zum einen müsse geprüft werden, ob die aufschiebende Wirkung aberkannt wird. Einen entsprechenden Antrag habe nämlich das Land eingebracht. Man beruft sich dabei auf das Verwaltungsgesetz (§ 13). Da heißt es, dass die Behörde die aufschiebende Wirkung mit Bescheid ausschließen kann, wenn (...) der vorzeitige Vollzug oder die Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung wegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist.

"Gefahr im Verzug"

Der Baudirektor des Landes, Wolfgang Heckenast, sieht Gefahr im Verzug gegeben. Die Umfahrung trage zur Verkehrssicherheit bei. Denn seit deren Eröffnung habe es keine Unfälle mit Personenschaden mehr gegeben.

Die Entscheidung über eine mögliche Sperre der Straße soll "rasch und vermutlich noch im Februar" getroffen werden, sagt Grauszer.

Etwas komplizierter ist wohl das zweite Verfahren mit der wasserrechtlichen Bewilligung. "Aber so lange wie es beim Verwaltungsgerichtshof gedauert hat, nämlich dreieinhalb Jahre, wird es bei uns nicht brauchen", versichert Präsident Grauszer. Hier wird ein Gutachter bestellt. Er werde sämtliche Mängel, die vom VwGH ins Treffen geführt worden waren, noch einmal begutachten. Von einem Rückbau der Straße, wie sie vom Umweltdachverband in Erwägung gezogen wurde, sei derzeit keine Rede.

Verkehrslandesrat Helmut Bieler (SPÖ) spricht jedenfalls von einem "Erfolgsprojekt". Die Bevölkerung sei von 18.000 Fahrzeugen pro Tag entlastet worden. Dass die Gegner die Straße "mit allen juristischen Mitteln " bekämpfen, sei für ihn "nichts Neues". "Die Umfahrung wurde beim Feststellungsverfahren auf Herz und Nieren überprüft. Wenn es nun weitere Auflagen seitens des Landesverwaltungsgerichtes gibt, werden wir diese – wie bisher auch – natürlich erfüllen", teilt Bieler auf Anfrage schriftlich mit.

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