Schlepper-Prozess in Eisenstadt: Viereinhalb Jahre Haft

Schlepper-Prozess in Eisenstadt: Viereinhalb Jahre Haft
Der 39-Jährige soll im August rund hundert Personen nach Österreich gebracht haben.

Ein 39-jähriger Mann ist am Freitag in Eisenstadt wegen Schlepperei zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Staatsanwalt Roland Koch warf dem Angeklagten vor, u.a. 36 Personen unter qualvollen Bedingungen nach Österreich gebracht zu haben - "geschachtelt" in einen Mercedes Sprinter. Laut Schöffensenat konnte dies nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sechs Schlepperfahrten

Die Schlepperfahrten sollen im August 2015 stattgefunden haben. Nach eigenen Angaben fuhr der angeklagte Pakistani mit angemieteten Fahrzeugen in Summe sechs Mal. Die Zahl der Passagiere stieg von Mal zu Mal. Dreimal seien es 15, zweimal etwa zwölf bis 13 und einmal 15 bis 20 Personen gewesen. Bei der letzten Fahrt am 31. August klickten für den 39-Jährigen bei Mönchhof (Bezirk Neusiedl am See) schließlich die Handschellen. Die Anklage warf ihm die Schleppung von insgesamt 276 Personen vor.

"Es war irrsinnig stickig und ein großer Gestank"

Am 31. August soll der Angeklagte zum ersten Mal seine Route geändert und 36 Personen, die später aufgegriffen wurden, bei Andau aussteigen haben lassen. Kurz danach folgten dem angemieteten Mercedes zwei Polizisten und kontrollierten das Fahrzeug. "Bei dem Fahrzeug war die Gummidichtung rausgerissen. Auf der Ladefläche lagen Essensreste, eine Zahnbürste und es war irrsinnig stickig und ein großer Gestank", erinnerte sich ein Polizist vor Gericht.

Der Angeklagte, der selbst nach Europa flüchtete und daheim in Pakistan Ehefrau und zwei Kinder hat, gab vor dem Senat an, die Personen, die er vor der Abfahrt nicht abgezählt hatte, mit Essen und Wasser versorgt zu haben. Er habe auch zweimal angehalten, damit sie zur Toilette gehen können. Eine Auswertung von GPS-Daten bestätigte dies jedoch nicht.

"In Ungarn wurde zum damaligen Zeitpunkt einen Schmarrn kontrolliert"

Staatsanwalt Koch betonte zwar, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um den Chef der Gruppierung handle, aber er seiner Ansicht und nach dem Kilometerstand nicht nur fünfmal, sondern jede Nacht von 11. bis 31. August gefahren sei. Aufgeflogen sei er bei seinen Fahrten über die Autobahn von Budapest nach Ungarn lange Zeit nur deshalb nicht, "weil in Ungarn zum damaligen Zeitpunkt einen Schmarrn kontrolliert worden ist". Aufgeflogen sei er deshalb, weil er die Route ändern musste - und zwar "weil das vier Tage nach den 71 Leichen (Stichwort A4-Flüchtlingsdrama, Anm.) gewesen ist" und weil danach verstärkt kontrolliert worden sei. Koch plädierte für eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe.

"Kein Unmensch"

Verteidiger Nikolaus Mitrovits gab an, dass sein Mandant "kein Unmensch" sei und verwies darauf, dass die geschleppten Personen nicht einvernommen worden seien und somit der Vorwurf der qualvollen Bedingungen nicht haltbar sei. Der Angeklagte selbst meinte: "Es tut mir leid, ich schäme mich dafür. Ich habe Kinder und muss mich darum kümmern, dass es ihnen gut geht", versuchte er seine Taten zu erklären.

Schöffensenatsvorsitzender Richter Alexander Glanz begründete das Urteil mit der "Riesenanzahl" - der Senat nahm rund 100 Geschleppte an. "Viereinhalb Jahre waren schuld- und tatangemessen", sagte Glanz. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, der Verteidiger meldete Strafberufung an.

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