Scheinanmeldungen weiter im Fokus

Staatsanwalt Roland Koch, Richterin Karin Knöchl und Schöffen
6000 € Strafe für Gemeindebedienstete, weil slowakische Kinder scheingemeldet wurden.

Richterin Karin Knöchl und Staatsanwalt Roland Koch bauten der Angeklagten eine goldene Brücke, aber die fürs Meldewesen zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde Pama weigerte sich standhaft, sie zu betreten. „Ich verstehe nicht, warum Sie nicht Verantwortung übernehmen, niemand will Ihnen weiß Gott welche Strafe umhängen“, unternahm Koch im Schlussplädoyer einen letzten Versuch. In Pama sei doch „offenes Geheimnis“ gewesen, dass slowakische Kinder „nur zum Zweck des Schulbesuchs angemeldet wurden und nie dort gewohnt haben“. Die vom ermittelnden Polizisten im Zeugenstand als kompetent und kooperativ beschriebene Bedienstete blieb dabei: Sie musste damals von der Korrektheit der Meldungen ausgehen. „Es bestand die Möglichkeit, dass die Kinder dort wohnen“, zudem habe sie Anordnungen des Bürgermeisters Folge geleistet, der nach dem Motto regierte: „Herr im Haus bin ich und gemacht wird, was ich sage“.

Zweiter Versuch, Licht ins Dunkel der Scheinanmeldungen von 14 slowakischen Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren zu bringen, die zwischen 2004 und 2009 in der nordburgenländischen 1100-Seelen-Gemeinde „gewohnt“ haben – auf dem Papier. Ende Februar war SPÖ-Bürgermeister Josef Wetzelhofer wegen Amtsmissbrauchs nach § 302, StGB, zu 9000 € Strafe verurteilt worden, das Verfahren gegen die Gemeindemitarbeiterin wurde ausgeschieden, im Gegensatz zum Ortschef räumte sie keine (Mit)-Schuld ein.

„Kein Problem“

Der Aufmarsch der Zeugen gewährte einen abgrundtiefen Einblick ins System der Scheinanmeldungen: Ein Slowake hatte im Internet nach einer Schule nahe Bratislava gesucht, der „sehr freundliche Bürgermeister“ habe signalisiert, ein Schulbesuch seiner Tochter in Pama sei „kein Problem“. Dass eine Nebenwohnsitzmeldung des Kindes im Ort notwendig war, wusste der slowakische Vater nicht. Anderen Eltern war das zwar bewusst, Modalitäten und Vermieter waren ihnen aber unbekannt oder schlicht „egal“. Die gleiche Wurschtigkeit herrschte scheinbar auch bei den allesamt dem Ortschef nahestehenden Quartiergebern. Tragikomischer Höhepunkt der Auftritt einer betagten Dame, bei der ebenfalls Kinder wohnen „durften“: „Sie können mich fragen, was Sie wollen, aber ich weiß ja nix“, sagte sie.

Staatsanwalt Koch hatte schon eingangs – mehr zu sich selbst – gesagt, man könne ja nicht alle anklagen. Ob‘s die Angeklagte gehört hat? Verstanden hätte sie‘s gewiss nicht. Die Gemeindebedienstete kämpfte gegen Tränen an – der Schöffensenat war überzeugt, dass sie aufgrund ihrer „Intelligenz und Ausbildung“ wusste, dass es Scheinmeldungen waren und verurteilte sie zu 6000 € Strafe plus Prozesskosten. Nach Beratung mit dem Anwalt: Bedenkzeit.

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