Endlich: Meine erste eigene Bleibe

Endlich: Meine erste eigene Bleibe
Irgendwann kommt das Alter, in dem Jugendliche auf eigenen Beinen stehen wollen. Der erste Schritt: die eigene Wohnung.

Es ist so weit: Eine neue Lebensphase tritt ein und mit ihr die Selbstständigkeit. Jugendliche, die zu Erwachsenen werden, träumen von der ersten eigenen Wohnung, wissen jedoch oft nicht, was dabei alles zu beachten ist. „Zunächst muss sich der Mieter im Klaren sein, wie hoch sein Budget ist“, sagt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Österreich. Nicht nur die Miete, sondern (bei einem Maklerauftrag) auch die Provision sowie eine Kaution seien zu beachten. „Letztere hat sich inzwischen auf drei Bruttomonatsmieten eingependelt. Generell können aber bis zu sechs verlangt werden“, erklärt die Expertin. Kosten für die Vergebührung des Vertrags gibt es hingegen nicht mehr. „Fällt ein Objekt nicht in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), können aber Vertragserrichtungskosten anfallen – wenn beispielsweise eine Eigentumswohnung in einem neuen Haus angemietet wird“, warnt Walzl-Sirk. In diesem Fall sei nachzufragen, wie hoch diese ausfallen, um hohe Kosten, die nicht eingeplant waren, zu vermeiden.

Mietvertrag unter die Lupe nehmen

Im nächsten Schritt sollte der Mietvertrag unter die Lupe genommen werden. „Wichtig ist, dass bei der Miete genau aufgeschlüsselt ist, wie hoch Betriebs- und Heizkosten sind“, sagt sie. Ein Blick allein auf die Endsumme könnte zu bösen Überraschungen im Folgejahr führen, wenn Nachzahlungen anfallen. Wurde die Wohnung mit dem Vermieter bereits begutachtet, sollten alle mündlich besprochenen Vereinbarungen, wie Reparaturen von Mängeln, schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Und: „Wenn zwei junge Leute zusammenziehen und beide im Mietvertrag stehen, können sie nur gemeinsam kündigen“, so Walzl-Sirk. Möchte einer ausziehen, aber der Vermieter oder Mitmieter stimmt nicht zu, bleibt derjenige weiter Vertragspartner. Will der andere Mieter in der Wohnung verbleiben, kann unter Mitwirkung des Vermieters der Mietvertrag abgeändert oder ein neuer aufgesetzt werden.

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